STERBEHILFE GEGEN CHRISTLICHE TOLLWUT - DIE GESCHICHTE DER STERBEHILFE IM CHRISTLICHEN TOLLHAUS DEUTSCHLAND




Der deutsche Dussel ist n' Flasche,

Den stecken Christganoven leicht in die Tasche!

 

Nach ca. 25 Jahren:

Kopie meiner Sterbehilfe durch Dignitate

 

Als Initiator der freiwilligen Sterbehilfe nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland und weiten Teilen Europas nehme ich zur aktuellen Lage wie folgt Stellung:

Die gegenwärtigen Versuche christlicher Politiker in Deutschland, Schweizern die Sterbehilfe in Deutschland zu verbieten, sind zunächst einmal der Beweis, dass man vor ca. 15 Jahren keine rechtliche Handhabe gegen mich hatte. Es ist nicht erkennbar, dass gegen das Wirken der Schweizer in Deutschland etwas geltend gemacht werden konnte, was nicht Bestandteil der erfolgreichen Jud‘-Süß-Kampagne gegen mich von 15 bis 20 Jahren war. Wenn ich gegen irgendein Gesetz verstoßen hätte, dann könnte man dies auch heute gegen die Schweizer Sterbehilfe in Deutschland geltend machen.  Meine Sterbehilfe war durch ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahre 1987 gedeckt (1 Ws 23/1987, 31.17.1987, NJW Heft Nr. 46/1987). Nach diesem konnte ich davon ausgehen, dass die Augsburger Justiz sich auch an diese übergeordnete Gerichtsinstanz hält und nicht an die Weisungen christlicher Oberpfaffen. Die Deutschen haben sich allein mit den von Christen entfachten Jud‘-Süß-Kampagnen und christlichen Hassverbrechen um die damals beste Sterbehilfe in der Welt bringen lassen und mir meine mir selbst geschaffene Existenz gestohlen. Es spricht für meine Wertung dieser Sterbehilfe, dass sie nach ca. einem Vierteljahrhundert als Kopie wiederholt und als Neuheit vorgetäuscht wird. Für die Güte meiner Sterbehilfe spricht auch die angestrengte Verlegenheit, mit welcher die auch schon bei oberflächlicher Betrachtung erkennbare Kopie als solche verschwiegen wird und so getan wird, als handele es sich bei der gegenwärtigen Form um eine „revolutionäre Neuerung“ … Lächerlich!

 


 

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Offenbar haben die hinter den Kulissen wirkenden Pfaffen, die eigentlichen Herrscher der öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland und des Springer-Verlags, die Weisung ausgegeben, keine historischen Vergleiche anzustellen und alles als etwas völlig Neues zu lügen. Im Lügen, Betrügen und Verüben von Verbrechen, z. B. „Konstantinschen“ Fälschungen oder Morden bei gleichzeitiger Pose der „Unschuldigkeit“ sind die Christen schon seit Zweijahrtausenden unübertreffbar geschliffen …

Ich bin durch eine erneute konstantinische Fälschung der Christensekte bestohlen worden. Während ich illegal von christlichen Banditen des deutschen Staatsdienstes gekidnappt wurde, ging die noch heute amtierende christliche Verbrechermemme (ehemaliger Angestellter der CSU-Stiftung „Hanns Seidl“) und Geschäftsschieber Kurt Fitz Schieber zum zuständigen Registergericht und betrog es, dass ich (Hans Henning Atrott) kein Interesse mehr an meinen von mir selbst geschaffenen Ämtern bei der DGHS hätte und deshalb als Präsident des Vereins zu löschen sei (Beweis: Registergerichts Akte DGHS beim Amtsgericht Augsburg, Eintragung vom Februar 1995). Durch dieses Verbrechen des Gerichtsbetrugs brachte er sich das von mir geschaffene mehrfache Millionenvermögen des Vereins in Verfügung und verwendete es auch gegen mich. Das sind die Finanzverbrechen, die in der Sterbehilfe verübt wurden! Dagegen sich lächerlich, worüber sich einige Christen und Quasichristen mit Affenfaxen aufführen. Solche „Konstantinsche“ Betrügereien sind staatlich gedeckte (wenn nicht angestiftete) millionenschwere Verbrechen, unter denen die Sterbehilfe noch heute in Deutschland leidet, sodass Import aus der Schweiz notwendig wurde. Wer finanzielle Sauberkeit in der Sterbehilfe will, sollte solche millionenschwere Gerichtsbetrügereien hinterhältiger Christen ahnen.  Durch diesen Gerichtsbetrug (Christenjargon: „Konstantinsche Schenkung“) brachten sich die christlichen Hassverbrecher ein mehrfaches Millionenvermögen in Verfügung, von dem sie sogar ca. 2 Mio. DM (ca. 1 Mio. Euro) allein an Prozesskosten verschleuderten, um sich ihr Verbrechen durch eine Prozessflut gegen mich sich sichern.

Wenn ich die Beträge höre, die man an die Schweiz für Sterbehilfe entrichten muss, dann spricht die Kostengünstigkeit allein für die damals von mir geführte DGHS.  Es wurden von den Christen einige übertriebene, von christlichen Provokationsagentinnen, hinter meinem Rücken getätigte Preise, die noch nicht einmal die christliche Augsburger Justiz mir angelastet hatte, als „Beweis“ von angeblichen Preisen der Öffentlichkeit angedreht.  Die Zahlen waren den Hassverbrechern zu schön, als dass sie nicht wahr sein konnten. Immerhin hatten diese den Vorteil, dass die deutschen Medien sich nicht nachsagen lassen brauchten, ihre Lügen selbst erfunden zu haben …

Überhaupt konnten die von der Christensekte inspirierten deutschen Hassmedien mit ihrer Methode: Jeder, der gegen Atrott etwas sagt, sagt die Wahrheit. Atrott selbst ist ein ausgemachter Lügner, der schon lügt, wenn er nur den Mund aufmacht, einmal alles und nichts beweisen und zum anderen ihre Mordlust gegen mich voll ausleben. Auf diese Weise hatte man Jahre zuvor schon Uwe Barschel in den Tod getrieben und so sollte auch ich von den deutschen Medien - ganz zur Freude der Christensekten – in den Tod getrieben werden.  Darum ging es!  Die von Hass besessenen Medien haben bei ihren Zwangsvorstellungen und Zwangshandlungen übersehen, dass ihre Versuche, zu Verbrechen der Rechtsbeugung zu meinem Nachteil anzustiften, meinerseits eine Reihe von Notwehrrechten konstituiert! Es muss sich und seine Familien niemand sehenden Auges in den Tod treiben lassen, vor allen Dingen, wenn er unter Jubel oder Schweigen „moralisch entrüsteter“ deutscher Medien sogar mit millionenschwerem Gerichtsbetrug bestohlen wird!   Und so etwas so die „Moral“ einer Gesellschaft setzen …! Wen wundert es, was dabei herauskommt …?

 Auf jeden Fall waren wir um ca. Zweidrittel kostengünstiger als Schweizer heute, die Betroffenen konnten zuhause im Kreis der Familienangehörigen sterben und nicht auf einem Akkordbett in Zürich. Obendrein war unsere Sterbehilfe – entgegen den Meineiden der Christen und der deutschen Hassverbrecher – nicht vom Bankkonto der Betroffenen abhängig.  Bei einer Sterbehilfe fallen andere Kosten an als nur das Sterbemittel. Man muss, z. B. ausschließen, dass damit kein Mord geschieht.  Das geht nicht mit einem Telefongespräch!  Allein, dass dies trotz christlicher Giftzunge nie passiert ist, sehe ich als meinen größten Erfolg an, denn das ist der Maßstab der Dinge. Viele tun so, als hätte darauf ein Sterbehelfer gar nicht zu achten … Schöne „Experten“ …!  Bei uns wie in Zürich hat die Christensekte Agenten eingeschleust, für welche die Christen sogar einen Meineid schwören, dass sie die „Wahrheit“ sagen, um so Stimmung gegen diejenigen zu machen, welche Menschen im Sterbebett aus den Fängen von skrupellosen Heuchlern befreien, die von Gott reden, aber nur ihre eigene Verklemmungen, Unterlegenheit kompensiert mit Machtbesessenheit und Größenwahnsinn tätigen.

Das von oben her geplante und gedeckte Verbrechen erweist sich allein daran, dass die christlich-bayerische Regierung, die gegenüber der Augsburger Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist, jegliche Strafanzeige bei diesem millionenschweren Gerichtsbetrug niedergeschlagen hatte.  Die „Handschrift“ christlicher Großsekten an den Verbrechen der Rechtsbeugung ist daran erkennbar, dass pünktlich jeweils zu Haftprüfungsterminen völlig unterschiedliche Medien (mal der „Spiegel“, mal „RTL“, mal die „ARD-exklusiv“, mal das ZDF etc.) turnusgemäß wie termingerecht mit Sendungen aufwarteten, welche die Richter einschüchtern sollten, Recht zu sprechen und mich freizulassen. Solche Sendungen kann man nicht von heute auf morgen produzieren. Besonderes Hassverbrechertum entblößt dabei die ARD („Exklusiv“- WDR, Ende Juni 1993, Leitung ein Redakteur Monheim), die pünktlich zur Haftprüfung nach einem halben Jahr mit einem christlich inspirierten Hassfilm aufwartete, in welchem erbrochen wurde, dass ich nach christlichem Credo mehr Menschen umgebracht hätte als die „heilige katholische Kirche“, und deshalb zu lebenslanger Haft zu verurteilen sei.  Nach damaliger Rechtslage war ein Gericht gezwungen, jeden Angeklagten nach einem halben Jahre freizulassen, wenn es bis dahin nicht zum Verfahren gekommen ist. Also, auch wenn der Giftfilm deutscher/christlicher Hassverbrecher Recht gehabt hätte, dann hätte man mich dennoch freilassen müssen. Damit wurde also innerhalb des Verbrechens der Rechtsbeugung ein weiteres der Rechtsbeugung zu meinem Schaden verübt. Die deutschen Medien hatten ganz offen zur Missachtung von Gesetz und Recht in einer Sache aufgewiegelt und sie durch Hassverbrechen ersetzen wollen. (Ich wurde ca. ein Jahr widerrechtlich festgehalten, weil die Christen fürchteten, dass ich ihre sich einmal mehr verschaffte „Konstantinsche Schenkung“ wieder rückgängig machen könnte, was mir nach einem halben Jahr auch noch gelungen wäre). Das ZDF begründete meine Verhaftung mit der Behauptung, dass die von mir in Deutschland innovierten Patientenverfügungen (auch der Begriff wurde von mir geprägt), die heute sogar die Christen nachäffen, nicht das Papier wert seien, auf denen sie stehen würden, d. h. allein von Gaunerei zeugen würden. Diese „Weisheiten“ konnte ich mir im Verlies eines ehemaligen christlichen Klosters ansehen …!

Nach meiner Ansicht ist mit der Organisation solcher Termin gerechter Vorverurteilungen, Gerichtsbeeinflussungen, Gerichtsbetrügereien und Gerichtsterror selbst eine politische Partei überfordert. Das können nur die christlichen Großsekten organisieren.  Der nun eingesetzte und heute noch dort herumschwirrende christliche Verbrechermemme und  Geschäftsschieber mit dem bezeichnenden Namen Schieber oder Schober (beides kommt von schieben) hat in der Folgezeit die DGHS auftragsgemäß für die christliche Großsekte unschädlich gemacht, mit der Folge, dass nun Schweizer in Deutschland tätig werden, die ohnehin wissen, dass sie nach Deutschland nie ausgeliefert werden. Um seine Fassade zu wahren, erklärt diese christliche Verbrechermemme (Schieber) nun alles für gut, was er angeblich in der DGHS im Auftrag seiner Sekte säubern musste, z. B. die Summen, die bei der Sterbehilfe flossen und welche gering sind gegen die von ihm perfide „gelobte“ schweizerische Sterbehilfe.. In den Jahren 1995-1997 kam es sogar noch zu einer Demarche der Berner Regierung gegen die christliche Desperadoregierung in München wegen Zuwiderhandlungen der Deutschen gegen das deutsch-schweizerische Rechtshilfeabkommen. Ein zusätzlicher Fall von Rechtsbeugung!

Den DGHS-Mitgliedern wird diktatorisch sogar eine Suizidanleitung vorenthalten, obwohl diese über 90 Prozent der Mitglieder wollen. Christliche „Demokratie“ bedeutet, dass die Mitglieder alles das wollen dürfen, was selbsternannte „Hirten“, die sich Mitmenschen sich als „Schafe“ erniedrigen wollen, ihnen vorschreiben zu wollen.

Allerdings hält sich meine Trauer – im Gegensatz zu meiner Verachtung für die ohnehin international nicht gerade beliebten Deutschen – in Grenzen. Einmal konnte ich nun das tun, was ich in meinem Leben ohne noch tun wollte.

 

Die christlichen Großsekten müssen die Erfahrung machen, dass ihre Hassverbrechen gegen meine Person ihnen nur vorübergehend Luft verschafft hat. Wenn die Deutschen zur internationalen Diskussion um die Sterbehilfe dank christlicher Hassverbrechen nicht mehr beitragen können, dann kommen die Ausländer eben nach Deutschland.  Die Deutschen fallen ohnehin international dadurch auf, dass sie z. B. von der Türkei eine Religionsfreiheit für Christen fordern, welche die Christen schon in Deutschland haben, nicht aber ihre Konkurrenten. Anstelle des Menschenrechts der Religionsfreiheit sind die Deutschen der Christenfreiheit und damit zwangsläufig zu Hassverbrechen von Angebern im Karnevalskostüm verpflichtet.  Anstelle eines Gesetzes gegen die Sterbehilfe ist eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes notwendig, dass Richter, die Mitglieder der Christensekte an keinen Urteilen mitwirken dürfen, welches die Interessen dieser Sekte berührt. Zum anderen sollte das Parteiengesetz um den Zusatz ergänzt werden: Religiöse Parteien sind verboten.  Wenn die Christen sich die Hassverbrechen gegen Muslime leisten wie gegen Sterbehelfer, dann brennt Deutschland – und wenn es nicht brennt, dann nur deshalb, weil es kein Öl mehr gibt. Der Radikalenerlass der Ministerpräsidenten der Länder kam im Jahre 1971 zustande, weil die christlichen Politiker fürchteten, dass Gegner der Christen den Staat so zur Ohnmacht unterwandern, wie sie als Christen tun, d. h. aus einer psychologischen Projektion heraus. Der Erlass hätte nur Sinn gegen diejenigen, die ihn gemacht haben, nämlich, Christen!

Den 29. 11. 2007

 

 


CHRISTENTUM - DAS "MENSCHENRECHT" AUF VERBRECHERTUM!


 

 

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