Hans Atrott (links) and Christiaan Barnard (rechts) beobachtend christliche Religionsganoven gegen die Sterbehilfe

 


DIE INNOVATION DER STERBEHILFE IN DEUTSCHLAND  (1980 - 1995)

Ein Lehrbuchbeispiel von Neid- und Hassverbrechen einer christlichen, d. h. terroristischen,  Gesellschaft gegen den zu Guten

 

"Wenn das Heerdenthier im Glanze der reinsten Tugend strahlt, so muss der Ausnahme-Mensch zum Bösen heruntergewerthet sein. Wenn die Verlogenheit um jeden Preis das Wort "Wahrheit" für ihre Optik in Anspruch nimmt, so muss der eigentlich Wahrhaftige unter den schlimmsten Namen wiederzufinden sein."Friedrich Nietzsche, Ecce Homo, § 5
von

Hans Henning Atrott,

Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Presseerklärung 25 Jahre Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Einmal mehr und schon wieder Gründungsjubiläum ohne den Gründer


 

Am 7. 11. 1980 wurde die DGHS gegründet. Als maßgeblicher Gründer und erster Präsident der DGHS nehme ich dazu wie folgt Stellung:

 

 


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Christen gerade bei der Verwirklichung ihrer Obsession: „Jesus kam, um die Welt zu kreuzigen“ (Philippusevangelium) und der Entäußerung ihrer perfiden Verbrechernatur: "Widersteht nicht dem Bösen" (Mt 5:39 - Bergpredigt!): Wer ist böser – die Nazis oder die Christen?


Inhalt:

I. Die fünf Verbrechen des christlichen Staates (bzw. der den Staat anstiftenden Christensekte) gegen den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland

II. Zur  DGHS

III. 15 Konsequenzen aus den nicht endenden Verbrechen des christlichen Terrorismus (Hinterfotzenjargon: "Martyrium für Wahrheit und Liebe"), der weder vor Verbrechen an kleinen Kindern noch vor solchen  am Sterbebett zurückschreckt ("Jesus kam, um die Welt zu kreuzigen" Philippusevangelium)



I. Die fünf Hassverbrechen des christlichen Staates (bzw. der den Staat anstiftenden Christensekte) gegen den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland

Die Innovation der Sterbehilfe in den beiden letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts in Deutschland entblößt den prinzipiellen und aktuell- kriminellen Charakter der gegenwärtigen deutschen Republik. Insbesondere, wenn die Deutschen geistig überfordert sind, neigen die Eliten, die  mehr  Besatzer als Repräsentanten der Massen sind, dazu,  Probleme mit Verbrechen zu lösen. Die herrschenden Kreise, die sich durch Glück  Positionen nach dem Krieg  ergaunert haben,  zu denen sie keine Fähigkeiten haben, sind weit rückständiger oder auch dümmer  als das gemeine Volk. Ihre  Nachkommen haben sie sich gemäß einer Negativselektion geschaffen. Man kann es auch so formulieren, dass das, was nach dem Krieg in Deutschland an Eliten noch übrig blieb, größtenteils eine Schrottelite war, die unter normalen Umständen vierte oder fünfte "Garnitur" darstellte. Dieser Schrott versucht sich selbst zu erhalten. (Der deutsche Sieg bei der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 1954 war noch ein verspäteter Sieg der Nazis, weil er von Personen errungen wurde, welche die Nazis vom Krieg freistellten. Unter normalen Bedingen wäre zumindest die Hälfte von diesen "Weltmeistern" auch gefallen. Hier konnten also Eliten über den Krieg gerettet werden). Der Durchschnittsdeutsche ist möglicherweise nicht die christliche Verbrechermemme oder der christlich programmierte stupide biologische Roboter,  den die deutschen Eliten darstellen. Wie im Mittelalter sind diese "Eliten"  nur christliche Verbrechermemmen,  oder von diesen programmierten biologischen Roboter, die diese Programmierung entsprechend ihrer geistigen Minderwertigkeit als das "Non-plus-Ultra" verwechseln.  Kurz vor Ende des Krieges wandte  der damalige Reichsminister Albert Speer sich gegen die Rache der verbrannten Erde des Führers und meinte, man müsse auch an die Zeit für die Deutschen nach dem Krieg denken. Letzterer antwortete ihm, dass dies überflüssig sei: „Die Besten sind ohnehin gefallen.“ Was nach dem Krieg an Elite übrigblieb, ist  in der Tat nur Ausschuss, Schrott, größtenteils christlich stinkende Hochstapler und Rohrkrepierer! Mit einem Schlag verlor Deutschland fast überall seine Weltgeltung.

 

Das sage ich, Hans Henning Atrott:

1945 war die typisch deutsche Großmannssucht  bankrott,

Als Eliten blieben den Deutschen Christendreck und Schrott!

 Man kann durchaus sagen, dass die Bestrafung der Deutschen für den Krieg auch darin bestand, dass  nach dieser Zeit,  religiöses Verbrechertum (Christentum, das an Judenmorden erheblichen Anteil hat), religiöse Spinner und Rohrkrepierer triumphierten.  Wenn ich mich richtig entsinne, wurde Ende der 1950ziger Jahre sogar ein Verbot der Ehescheidung im Bundestag debattiert!!!  Daran leidet Deutschland bis auf den heutigen Tag. Unfähige versuchen sich ihre Positionen zu sichern, indem sie die Fähigen verprellen, weil sie wissen, dass ihnen eigentlich die Funktion zukommt. Es wird lange dauern, bis sich Deutschland davon erholt hat. Dies beweist auch die Innovation der Sterbehilfe  nach dem Weltkrieg II in Deutschland.  Im Übrigen beweist auch die Sterbehilfe, dass die Nazis keineswegs Außerirdische waren, die Deutschland und die Deutschen überfallen hätten. Auf diese Weise begehren sich die Deutschen noch heute für Schande zu "entschuldigen"... Die NS-Mentalität erweist sich deutsche Mentalität, z. B., wenn, wie hier dargelegt, ohne Rechtsgrundlage jemand verhaftet wird. Die Nazis nannten das "Durchgreifen", die Christen nennen es  "Nächstenliebe" und die politischen Parteien "Recht und Ordnung"...

Hassverbrechen Nr. 1:

Die Sterbehilfe des Initiators der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland mittels Zyankali war legal, und zwar jeweils  durch ein Urteil Landgerichts Traunstein und  des Oberlandesgerichts München (1 Ws 23/1987 vom 31. 7. 1987, NJW Heft 46/1987) erwiesen.  Nach diesen Urteilen konnte der Initiator der Sterbehilfe in Deutschland von der Rechtmäßigkeit seiner Handlungen ausgehen. Das wussten die deutschen und vor allen Dingen die von der Christensekte programmierten biologischen Roboter. Ca. 11 Monate vor dem illegalen Kidnapping des Initiators der Sterbehilfe in Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem Weltkrieg II gibt das deutsche Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ die Ermittler mit der folgenden Äußerung wieder:

„Für den Verkauf von Zyankali könnte Atrott nicht belangt werden. Um ihn über die Steuer zu fassen, müßte die Kripo erst mal einige der Käufer ermitteln. Und das wird schwer." (DER SPIEGEL 8/1992, 17. 2. 1992, „Tod aus der Tüte“,  elektronisch veröffentlicht auf: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680983.html

Damals hofften die Christen noch, den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland mittels dem bequemen Trick der Steuerhinterziehung inhaftieren zu können und auf diese Weise seine Existenz zu zerstören. Der Initiator der Sterbehilfe passte nicht zu den Nullen deutscher Eliten. Das Wissen um die Überlegenheit des Initiators machte die ihm geistig unterlegenen  deutschen Eliten einmal mehr und schon wieder zu kollektiven Verbrechern. Erst als sie erkannten, dass sie damit nicht zum gewünschten Ergebnis kommen, schritten sie – gedeckt durch die christliche Verbrechermoral – zum Verbrechen der Rechtsbeugung. Sie drehten der Bevölkerung ein X für ein U an, d. h., sie logen dreist das als strafbar, was nicht strafbar war. 

Hassverbrechen Nr. 2

Menschenrecht auf Gleichheit aller vor dem Gesetz nicht vorhanden in Deutschland

Nichts verdeutlicht mehr die geistige Primitivität der deutschen Nachkriegseliten, die wie gesagt, keine sind, als der folgende Sachverhalt. In keiner anderen westlichen Demokratie wäre das Folgende passiert.

Bei derselben Sterbehilfe (in einer Klinik am Chiemsee) im Jahre 1984, die Gegenstand der Untersuchung für zwei Gerichte (Landgericht Traunstein und Oberlandesgericht München wurde), war ein Medizinprofessor mit von der Partie. Was nun ab 1993 wider besseres Wissen und entgegen der Rechtslage für gesetzeswidrig erklärt wurde, war die gleiche Sterbehilfe ohne diesen Professor. D. h., in Deutschland gibt es auch keine Gleichheit aller vor dem Gesetz. Hier handelt es sich um ein Menschenrecht. Wenn man Professor ist, kann man mit Rechtstreue der Staatsbeamten rechnen. Dann wird man nicht illegal eingesperrt und kriminalisiert.  Wenn man ein einfacher Bürger ist, dann verübt die christliche  Verbrecherrepublik Deutschland Verbrechen am „einfachen“ Bürger! Und ausgerechnet dieser Staat, der sich selbst mit Dreck besudelt, muss gegen andere Staaten den „moralischen Zeigefinger“ wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen erheben …! Wie sagte doch Friedrich Nietzsche: Christentum sei „nicht wissen wollen, was wahr ist“ oder „die Lüge um jeden Preis“.  Dies veranschaulicht sich an dem historischen Beispiel der Innovation der Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland.  

An die genannten  Urteile (von Traunstein und München) waren sowohl die christlich-bayerische Regionalregierung als auch die Augsburger Desperados im Richtermantel oder Staatsanwaltskittel gebunden. Die Staatsanwaltschaft Augsburg engagierte die Bielefelder Polizei für ihr Verbrechen, weil  die Augsburger Polizei Bedenken hatte, gegen das Gesetz zu handeln. Nur die Polizisten aus der Umgebung christlicher Irrenanstalten waren dazu entschlossen. Anstatt des Menschenrechts auf Gleichheit aller vor dem Gesetz gilt in Deutschland der Grundsatz des Neides von Neidhammeln: Schuster bleib' bei deinen Leisten oder geh' ins Gefängnis! Das Problem der Deutschen ist allerdings, dass  der vermeintliche "Schuster", um den es hier ging, keineswegs ein Schuster war und ist, sondern jemand, den die "Eliten" nicht das Wasser reichen konnten. Das stellte sich aber mehr oder weniger erst nachher heraus. In Wirklichkeit wollten die Doofis, angestiftet von ihren christlichen Verbrechermemmen, nur deutlich machen, wer Herr im Hause ist und lachten sich über die Rechtslage eins ins Fäustchen, d. h., solche Staatsverbrechen sind Alltag in Deutschland. Nur hat man es nicht immer mit einem Hans Henning  Atrott zu tun ...


Hassverbrechen Nr. 3

Ungesetzliche Länge der U-Haft, selbst, wenn sie gerechtfertigt gewesen wäre, was nicht der Fall ist

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Nach damaliger Rechtslage war eine Untersuchungshaft längstens bis zu sechs Monaten möglich, gleichgültig, für welche Beschuldigung auch immer. Mit dieser Reglung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass eine U-Haft als eine ungesetzliche Strafhaft missbraucht werden kann, was hier genau verübt wurde. Die Verbrechertypen bzw. die Verbrecherrepublik, die den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II wegen geistiger Überforderung und einer christlichen Infizierung mit Massenhysterie kidnappten, überschritten auch diese Höchstdauer einer Untersuchungshaft um gut das Doppelte. Auch diese Rechtslage war natürlich den deutschen Staatsverbrechern bzw. christlichen Religionsverbrechern bestens bekannt, wie ein Bericht der Augsburger Zeitung vom April 1993 beweist.

Hinsichtlich dieser Tatsachen, welche die  Verfolger des Initiators der Sterbehilfe als  Verbrecher entblößt,  tätigten die christlichen Täter und ihre deutschen Schergen das, was sie auch bei den nicht enden wollenden Sexualverbrechen dieser Sekte eingestanden:  "eine Kultur des Wegschauens". Perfide bezeichnet dieser Abschaum der Menschheit es als "Kultur" ... Möglicherweise meint man aber auch "nur" eine Verbrecherkultur, als welche die christliche durchaus durchgehen kann ...

Hassverbrechen Nr. 4

Verletzung des Zeugnisverweigerungsrechtes vermeintlicher Zeugen

Es ging allein darum, mit einen großen Aufgebot an vermeintlichen "Zeugen" (ca. 200 bis 300 "Zeugen", pro "Zeuge" wären im Schnitt 500 DM angefallen, das sind heute ca. 250€, die das Opfer hätte tragen müssen), die

a) nichts sagen konnten und

b) für den gegenteiligen Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt hätten,

dem Opfer der christlichen/deutschen Verbrechen die Existenzgrundlage zu nehmen und ihn und seine Familie somit in den Tod zu treiben. (Die Todesstrafe können die christliche Inquisition und die deutschen Medienbastarde heute nur auf diese oder ähnliche Weise bewirken).

  Sofern die christlichen Roboter von Augsburger/bayerischer Justiz überhaupt Steuerverkürzung gegen das Opfer ihrer Verbrechen geltend machen konnten, dann hätte dies entweder nur durch Urkundenfälschungen geltend gemacht werden können oder mittels "Zeugenaussagen".  Jedoch hätten diese "Zeugen"  allesamt ein Zeugnisverweigerungsrecht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gehabt. Darauf hätten sie sogar hingewiesen werden müssen, was in keinem Fall geschah. Allen Ernstes wollte die christlichen Augsburger Justizroboter mehrere Hunderte von Zeugen "aufmarschieren" lassen, von denen a) kaum jemand Kontakt mit dem Opfer der christlichen Verbrechen hatte und b) allesamt ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt hätten. Wenn es z. B. gegen unliebsame schweizer oder auch andere Banker geht, dann wissen die christlichen Roboter in der deutschen Justiz schon um einen Straftatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ... Da sich niemand selbst belasten muss, existiert das Recht auf Zeugnisverweigerung.

Hassverbrechen Nr. 5

Nichtverfolgung von Verbrechen falscher Anschuldigung zum Nachteil des Opfers

Na ja, wie kann von einer christlich roboterisierten Justiz die Strafverfolgung von Straftaten falscher Anschuldigung durch andere erwarten, wenn deren gesamtes Vorgehen eben auf einer solchen Straftat der falschen Anschuldigung (angebliche Strafbarkeit von Sterbehilfe mittels Chemikalien)  beruht ...?

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Bei jeder christlichen Inquisition konnten sich die christlichen Hassverbrecher sich am Vermögen ihrer Opfer bereichern. In diesem Fall wurde das vom Initiator der Sterbehilfe in Deutschland, der Schweiz und Österreich angeschaffte Geld den von den Christensekten eingeschleusten Trojanischen Pferden (Agenten, Spione) sogar per Gerichtsbetrug in Verfügung gebracht. Um diese erneute "Konstantinische Schenkung" zu tarnen, griffen die Christlichen, d. h. Kriminellen, wie üblich unter Christen, zu psychologischen Projektionen. Während der illegalen U-Haft wurde permanent  von diesen Objektivationen der Perfidie gegenüber den Medien behauptet, der Initiator der Sterbehilfe in Deutschland hätte sich an der von ihm selbst geschaffenen Vereinskasse vergriffen.  Hierbei handelt es sich um Straftaten der falschen Anschuldigung zum Nachteil des Initiators der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, welche die Staatsanwaltschaft hätte verfolgen müssen.

Wahrscheinlich waren diese falschen Anschuldigungen sogar mit ihr abgesprochen. Man wollte auf diese Weise verhindern, dass die Öffentlichkeit gegen diese erneuten Verbrechen der Christen, christlicher Politiker und christlicher Justiz protestiert. Wer will schon für einen Dieb an der Vereinskasse auf die Barrikaden gehen ... ? Es war also alles sehr gut geplant vom organisierten Verbrechen (Christensekte): a) fünf Tage, bevor der Initiator der Sterbehilfe in Deutschland fast einstimmig als Präsident der DGHS bestätigt worden wäre, wurde er verhaftet. b) Als man 10 Wochen später - wegen der Illegalität aller Absetzungsversuche - eine weitere Hauptversammlung des Vereins ansetzt, wird das Opfer des organisierten Verbrechens (Christensekte) just zu diesem Zeitpunkt ins ca. 100 km entfernte Ulm verfrachtet. c) Die Straftaten der falschen Anschuldigung stehen genau in diesem Zusammenhang.

Es ist wurde also von den Dieben auch nicht die geringste Forderung nach einem fairen Verfahren für denjenigen gefordert, der das Gehalt des zuvor arbeitslosen Christenkriminellen ermöglichte. Stattdessen wurde von dieser Seite entscheidend aktiv gehetzt ("Haltet die Judensau!"), so dass die Bevölkerung nicht auf die Idee kommt, über die Legalität des unbeirrbaren wie unbelehrbaren (kriminellen Eifers) des größten organisierten Verbrechens (Christensekte) nachzudenken.  Was hier geboten wird, sind typisch christlich: psychologische Projektionen, z. B.

  • "im Wahn Befangener" (man könnte beinahe meinen, das Opfer der Verbrechersekte würde an das Leiden eines Verbrechergottes "für die Sünden der Welt" glauben),
  • "Lügengebäude" (das ist das, was die Christen als "Glauben" ausgeben!), einschlägig Vorbestrafter (man könnte meinen, dieser kriminelle Rohrkrepierer würde einen Todessträfling als seinen "Gott" zurückweisen!),
  • "Delinquent" (einen solchen aus dem Todestrakt verehrt diese Hinterfotze als "Gott"),
  • "kann sich bei einem Verbrechersyndikat als Geschäftsführer melden" (ein klarer Beweis, dass nicht das Opfer der Kreuzverbrecher, sondern die Kreuzverbrecher das organisierte Verbrechen fördern) -
  • "biete das Bild eines Menschen, der keine Grenzen des Anstandes" kenne. Genau das wird dem Hassobjekt (Ganovensprache: "geliebtem Feind") angelastet, was auf diesen christlichen Giftzwerg selbst zutrifft!  (Die Opfer aller Verbrechen des organisierten Verbrechens, d. h. Christensekte, sagen dies bestimmt von den Kreuzverbrechern, zu welchen diese christliche Hassratte zählt, und zwar bestimmt angesichts der Tatsache, dass diese Verbrechersekte über 2000 Jahre ihre Verbrechen völlig bestritten hat. Das, was dort nun eingestanden ist, ist nur ein Teil, weist die Christensekte aber das das größte organisierte Verbrechen bereits aus. Wenn man bedenkt, dass die Kreuzverbrecher ihre Verbrechen mit dreisten Lügen bestritten haben, z. B. indem sie
  • ihre Opfer als "Verbrecher" bezeichnet haben (wie auch in diesem Fall) und
  • sich als "Märtyrer",
  • jede Berechtigung an ihren Verbrechen dreist bestritten hat, indem diese als reiner "Christenhass", ja sogar als "Christenverfolgungen" impertinent gelogen wurden, dann kann man den Eindruck gewissen, dass Christen Individuen sind, die keine Grenzen menschlichen Anstandes kennen.  Man gewinnt aus diesen überprüfbaren Tatsachen die Erkenntnis, dass die Christen nur ihre kriminelle Idiotien und Lügen, welche sie als "Glauben" schönlügen, kennen,  wie sie vergleichsweise ihre Verbrechen schon immer schöngelogen haben ...

Anstelle der Forderung nach einem fairen Verfahren für den Vereinsgründer, dessen Brot man bis auf den heutigen Tag isst, zu erheben, was z. B. Teile der "Humanistischen Union" taten, wurde auch versucht, an das vom 49jährigen "Opa" angeschaffte Geld zu kommen, indem man ihn für verrückt erklären wollte.

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Dieser Versuch ist aus folgendem Grund besonders perfide: Seit ihrer Gründung hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) unter dem Initiator der Sterbehilfe in Deutschland dafür gekämpft, dass das ältere Menschen nicht ihr Vermögen verlieren, indem geldgierige Erben sie als unzurechnungsfähig entmündigen. Dies wird genau gegenüber dem Initiator der Sterbehilfe und Vereinsgründer hier verübt.
Die Behauptung der Vereinsdiebe und  Kreuzverbrecher, dass die heutige DGHS sich auf den "Kern ihrer Aufgaben" konzentriere und die DGHS unter dem Initiator der Sterbehilfe in Mitteleuropa nach dem Weltkrieg II "nur" Sterbehilfe praktiziert habe und sonst nichts, ist eine ähnliche Lüge der Kreuzverbrecher wie, z. B. diejenige, dass Maria jungfräulich empfangen habe und Jesus  nicht für seine Verbrechen, sondern für die der Welt gestorben sei, sofern diese Verbrechertype sich überhaupt für eine Exekution hat fangen lassen ...

Es gibt kein Gift, vor der die "Barmherzigkeit" und  "Feindesliebe" christlicher Hassratten jemals zurückschrecken würde. Erfolg ist alles, mit jedem Mittel! Im folgenden   ist die Art und Weise demonstriert, in welcher Christenmafiosi für faire Gerichtsverfahren eintreten, besonders für diejenigen, die sie mit Gerichtsbetrug bestehlen. Hier noch einmal ein weiteres Beispiel, mit welchem christlichen Überzeugungstätertum er für seine Pfründe durch illegale Verhaftung desjenigen sich erdreistete, der das ganze Vermögen angeschafft hat:


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 Alle diese Dinge glauben die Kreuzverbrecher nach ihrem Credo: Unser Verbrecherglaube versetzt Berge (vgl. Mt 17:20) und die Wahrheit allemal! Das sind "die guten Hirten", die für faire Verfahren im Land sorgen ...

Es sollen im Zuge dieser erneuten "Konstantinischen Schenkung" des organisierten Verbrechens (Christensekte) sogar ehemalige "Freigeister" den Weg zum Verbrechen, Pardon, zu Jesus gefunden haben ... Und da gibt es noch immer Ungläubige, die bestreiten, dass in der christlichen Verbrechersekte, die Wunder nur so purzeln, besonders dann, wenn die Diebesbeute in die Millionen geht ...

Übrigens, das eingeschleuste Trojanische Pferd, das für die Teilnahme an Inquisitionsverbrechen des organisierten Verbrechens (Christensekte) mit der Pfründe des Geschäftsführergehaltes "belohnt" wurde, ist Mitglied der katholischen Verbrecherorganisation: Opus Dei. (Die Vorstandsmitglieder wissen gar nicht, was er so in der Geschäftsstelle (mit Geheimtelefonen und eigenen Anrufbeantwortern) so alles  treibt ... 

Es war Interesse und erneute Anstiftung zur Massenhysterie dieser  sattsam berüchtigten Henkerssekte, die das Verbrechen an dem Initiator der Sterbehilfe in Deutschland ermöglichte.  Die christlichen Politiker, auf die der Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland die Anwendung des Radikalenerlasses der Ministerpräsidenten der Länder aus dem Jahr 1971 fordert, haben damit auch nach dem Holocaust bewiesen, dass sie für ihre Sekte nicht nur kleine Lügen, Betrügereien und „Geldabzweigungen“ aus dem Staatshaushalt begehen, sondern auch handfeste Straftaten. Sie begehen auch Verbrechen gegen die Menschenrechte, z. B. a) der hier genannten Gleichheit aller vor dem Gesetz und b) der Religionsfreiheit, die eine Antinomie zur Christenfreiheit ist. (Alle Verbrechen, die der Papstdesperado am 12. 3. 2000 eingestand, waren nur möglich durch unendliche Christenfreiheit und völliger Mangel an Religionsfreiheit!).  Bei christlichen Schafen und so auch bei christlichen Politikern handelt es ich um zu einem eigenen Urteil unfähige Individuen.  Was dies bedeutet, muss der Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland hier nicht weiter ausführen.


 

Die Christen  sind historisch als sehr versierte wie bestialische Verbrechermemmen bekannt (vgl. "Reueerklärung“ des Papstes vom 12.3.2000).  Kaum weniger sind es ihre einmal mehr schon wieder programmierten deutschen Verbrecherroboter. Beide Typen von Verbrechern hätten  zu jeder Zeit einen Meineid geschwört, kein Unrecht verübt zu haben. Sie hätten glattweg einmal mehr und schon wieder gelogen,  "Märtyrer" zu sein.  Erhellend dazu wirkt  möglicherweise ein Satz des Philosophen Friedrich Nietzsche:

 

"Man erinnere sich doch der berühmten Hexen-Prozesse: damals zweifelten die scharfsichtigsten und menschenfreundlichsten Richter nicht daran, dass hier eine Schuld vorliege; die „Hexen“ selbst zweifelten nicht daran, — und dennoch fehlte die Schuld..." (Friedrich Nietzsche, Genealogie der Moral, 3. Abhandlung, § 16).

 


Schuld war bzw. ist schon vorhanden, nur nicht dort, worauf diese Verbrechertypen sie immer projizieren -  wie auch in diesem Fall: auf das Opfer. Die Schuld, schwere Schuld, war dort wie hier  bei den christlichen Verbrechermemmen und deutschen Desperadotrampeln. Verbrecher sehen sich berechtigt, ihre Verbrechernatur entfesseln zu dürfen und sahen bei den Hexenprozessen wie bei dem Prozess um die Sterbehilfe, die Schuld immer und nur bei dem Opfer ihrer Verbrechen. In beiden Kategorien von Verbrechen, sowohl bei den Hexenprozessen als auch bei dem Prozess  um die Sterbehilfe in Deutschland, entfesselten zwei Verbrechertypen, die Deutschen und die Christen, ihre jeweilige Verbrechernatur.  Solche Desperadoverbrecher bzw. Terroristen schlagen lieber die Welt kurz und klein als sich ihre Verbrechernatur einzugestehen!  Die christlichen Mafiosi betrachten es als ihr Recht a) Verbrechertypen sein, b) Verbrechen zu tätigen und dabei c)  als „Moralapostel“ zu gelten. Letzteres ist der Traum von Verbrechermemmen, den die Christendesperados ausleben. Wenn man sich dem nicht beugt, spielen sie verrückt!

Verbrecher sehen schon darin ein "Verbrechen", dass jemand sie am Austoben ihrer Verbrechernatur hindern will. Deshalb  lügen sie sich ihre "Unschuld" in die eigene Tasche. "Nur" bei den  Opfer der christlichen und deutschen Terroristen war  und ist keine Schuld. D.h., die Christensekte ist nach wie  vor das organisierte Verbrechen, die  Verbrechersekte oder der Terrorismus, den sie schon immer war.  Zu keiner Zeit hat dieses organisierte Verbrechen (Christensekte) seine Verbrechen im Bewusstsein von Verbrechen verübt, sondern sich immer perfide als "Martyrium" gelogen, welches für  "Recht" und gegen  "Verbrechen" kämpft.  So etwas geschieht notwendigerweise, wenn man sich ein organisiertes Verbrechen (Christensekte) als "Moralapostel" leistet.


Lesen Sie auch: "Ich schenkte Jan den Tod"  -Wie die beste Sterbehilfe der Welt tatsächlich ablief und was seelenlose deutsche Medienroboter und christliche Rohrkrepierer sie verzerren.


 

II. Zur DGHS:

Die DGHS steht heute unter der Fuchtel und Paralysierung von typisch christlichen -  d. h. von Falschheit triefenden, hasserfüllten wie perfiden - Verbrechermemmen, die sie für das organisierte Verbrechen (Christensekte) unschädlich machen sollen. Die von mir von 1980 bis 1993 geleitete DGHS hat der gesellschaftlichen Akzeptanz der passiven und indirekten Sterbehilfe sowie den Patientenverfügungen im Nachkriegsdeutschland zum Durchbruch verholfen. Dies gelang ihr in einem durch die Christensekte aufgehetzten fanatischen Umfeld.

 

·        Jeder Fortschritt, den es heute auf im Bereich der Sterbehilfe in Deutschland gibt, geht von der von mir geleiteten DGHS aus.

·     Seit meinem, durch ein Verbrechen der Rechtsbeugung und des Betrugs von der christlichen Sektenrepublik Deutschland erzwungenen Abgang gibt es keine nennenswerten Innovationen der DGHS mehr.    D. h., die Letzten können ungehindert wieder als die „Ersten“ stolzieren.

·       Die von mir geleitete DGHS machte Nachrichten, die um den Globus gingen. Die von mir geleitete DGHS war absolute Weltspitze in Sachen Sterbehilfe. Heute werden keine Nachrichten mehr gemacht, sondern allenfalls von Nachrichten, die andere machen, schmarotzt.    Die DGHS wurde damit durch deutsche und christliche Verbrechen gegen mich von ihren Gegnern wunschgerecht zum Stillstand gebracht. In ähnlicher Weise bekämpfte die Christensekte auch das Aufkommen der Menschenrechte! Heute bekämpft sie diese, indem sie diese heuchelt!

·        Von mir wurden zuerst Patientenverfügungen in Umlauf gebracht (sogar die christliche Konkurrenz wollte sich später von mir beraten lassen). Ohne die DGHS gäbe es heute weder eine massenhafte Verbreitung von Patientenverfügung, keine passive und indirekte Sterbehilfe als medizinische Standards und auch keine christlichen Sterbehospize.

·         Von mir wurde der Begriff der Patientenverfügung geprägt, der auch so in der Schweiz und in Österreich übernommen wurde.

 

·         Auf meine Initiative wurden von der DGHS zuerst Sterbebegleitung in Deutschland etabliert.

·         Durch meine Aktivität als Präsident der DGHS wurden Palliativstationen (Schmerzkliniken) in Deutschland eingerichtet. Erst die starke Ausbreitung der DGHS, die unter meiner Leitung mit ca. 60.000 Mitgliedern im Jahre 1991 hatte und seinerzeit die größte Sterbehilfegesellschaft der Welt war, ließ die deutsche Ärzteschaft zu einem Umdenken bewegen, dass Medizin nicht nur eine Sache von Chemie und Technik, sondern auch eine solche für Menschen ist.

 

·         Durch die von mir geleitete DGHS wurde schließlich erreicht, dass passive und indirekte Sterbehilfe heute allgemein als therapeutische Standards für Terminalkranke gelten.

·         Ohne die Gründung der DGHS würde es heute auch keine christlichen Hospize geben. Sie wurden nur von den christlichen Sekten akzeptiert, um solche der DGHS möglichst zu verhindern und die für diesen Zweck durch unsere Aktivität frei gegebenen Gelder für sich selbst abzusahnen.

 

·         Heute ist die Sterbehilfe in Deutschland dermaßen ins Hintertreffen geraten, dass ausländische Ableger („Dignitate“) den „Ton“ in dieser Sache – sogar in Deutschland – angeben. Die schweizerische Sterbehilfevereinigung EXIT wurde sogar unter meiner verschwiegenen Antreibung gegründet. Heute kommen die Schweizer nach Deutschland, um nach Deutschland Sterbehilfe zu bringen. Damit beweist die christliche Konditionierung Deutschlands, dass hier Letzte so, so gerne als „Erste“ fungieren, indem die Ersten eingekerkert oder aus dem Land durch Attentatsversuche vertrieben werden.

 

·         Wie sehr die DGHS unter meiner Präsidentschaft weltweit führend war, verdeutlicht ein Ereignis aus diesem Jahr. So erhielt in diesem Jahr (2005) Filmregisseurs Alejandro Amenárbar für seinen Film "Mar adentro" den Oscarfilmpreis. In diesem Film wurde die von mir innovierte Sterbehilfe mittels Zyankali kopiert, d. h. von einem Spanier angewandt. Die Deutschen gingen dagegen mit ihrem Hitlerfilm leer aus und verschwiegen, dass die in dem siegreichen Film gezeigte Sterbehilfe a) in Deutschland innoviert wurde und b) ausgerechnet im Land des Holocausts als Menschenquälerei verteufelt wird. Dies entspricht der Seelenlosigkeit eines minderwertigen Volkes, die sich sowohl in der einen wie in der anderen Schande entblößt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Film gewissermaßen die höchstmögliche Auszeichnung erhält, der nach christlicher und deutscher Lügenkunst, ein grausames Sterben zeigen würde. Nachdem ich einen Teil des deutschen Hitlerfilmes über Satellitenfernsehen gesehen habe, bin ich froh, dass ich mit meiner Innovation der Sterbehilfe die Auszeichnung der Deutschen für ihren abscheulichen Hitlerfilm in Los Angelos doch nicht ganz unerheblich verhindert habe (Dort wird eine Sekretärin dafür gelobt, dass sie ca. 50 Jahre brauchte, um einzusehen, dass Hitler ein Verbrecher war. Und dies möglicherweise auch nur deshalb, weil ihr somit Fernsehauftritte sicher waren!    Mein Gott, solche „Intelligenzbolzen“, diese deutschen Trampel oder Hampel! Die brauchen 50 Jahre, um zu erkennen, dass Hitler ein Verbrecher war! Wer hätte das gedacht …? Dies ist das Land der nicht ganz dichten Judenhenker, Pardon, der „Dichter und Denker“!).

·         Es wird ca. zwei Jahrhunderte (noch) dauern, bis in Deutschland ein vergleichbares Niveau der Sterbehilfe wieder erreicht werden wird. Meine Verachtung und Geringschätzung der Deutschen gebietet mir auch heute, keine nähren Angaben über die tatsächlich von der DGHS geleistete Sterbehilfe zu machen.

·         Die humanitären Fortschritte für Sterbende, die durch die Gründung der DGHS kamen, sind allgemein heute auch in Deutschland anerkannt. Das Bundesjustizministerium arbeitet gegenwärtig an einer gesetzlichen Regelung für Patientenverfügungen, die ich schon vor 24 Jahren gefordert habe. Noch 1993 wird mein Kidnapping durch die im Sinne der christlichen Verbrechersekte konditionierte Justiz im ZDF mit der Innovation meiner Patientenverfügungen begründet, die – so wörtlich - „reiner Betrug“ seien und „nicht einmal das Papier wert, auf denen sie stehen“ … Das ist eine psychologische Projektion der Christen für ihre auf Betrugsverbrechen beruhende Existenz.   So wurde der christlich konditionierten Bevölkerung (christlicher Jargon: Schafen) meine Einkerkerung als ein Akt christlicher „Nächstenliebe“ angedreht. Wen wundert es, dass ZDF-Intendanten vom Papstdesperado mit Orden „beschmückt“ werden, die doch nur die Zugehörigkeit zu einer religiösen Mafiastruktur dokumentieren?   
 

·         Moralische Belehrungen, insbesondere solche über Lebensschutz, einer Henkerssekte mit einem Gehenkten als „Gott“, die schon ca. 300 Millionen Menschen umgebracht hat, d. h. schon 300 Millionen Mal als Henker fungierte, weise ich zurück. Ausgerechnet diese Henkersekte muss Sterbehelfer als „Henker“ begiften …! Dazu habe ich umso mehr Anlass, als nach der Bibel (der Juden), auf welche sich die Christenhenker und Betrugsverbrecher zu vorgetäuschten „Beweisen“ berufen, ein Gehängter verflucht vor Gott ist (vgl. 5. Mose 21,23). Wer wundert sich da, dass bei einer Sekte mit einem Verfluchten vor Gott als „Gott“ solch eine Henkers-, Verbrecher-  und Giftsekte herausgekommen ist?

 

·        

·         Mit der illegalen Verhaftung von fast einem Jahr und der ebenso illegalen Verurteilung meiner Person vom 14. 3. 1994 haben die Christensekte und der von ihr konditionierte Staat nicht nur Verbrechen der Rechtsbeugung, sondern auch solche gegen den religiösen Frieden im Lande getätigt. Sie haben damit die Maßstäbe kommender Auseinandersetzungen vorgelegt und das Katzengejammer von „Martyrium“ im christlichen Delirium wird entsprechend groß werden.

·         Mit diesen Verbrechen haben sich die christlichen Henker mit der heutigen Betrüger-DGHS ca. 6 Mio. DM (ca. 3 Mio. EUR) unter den Nagel gerissen. Das sind Verbrechen, für die man in einem Staat, der keine Verbrechen der Christen deckt, für mehrere Jahre ins Gefängnis muss.    Die Eintrag der heutigen Betrüger-DGHS in das Gerichtsregister erfolgte im Februar 1993 unter dem weiteren Betrugsverbrechen (christlicher Jargon: „Konstantinische Schenkung“). Die heutige Betrüger-DGHS hatte sich die Eintragung als gesetzliche Vertreter des Vereins in das Register mit der Lüge erschlichen, ich (Atrott) hatte an der Fortführung meiner Tätigkeit als Vereinspräsident kein Interesse mehr hätte. Genau, um diesen Betrug tätigen zu können, wurde ich von der christlichen Ganovenregierung in Bayern auf Anweisung des Vatikans gekidnappt. Nur so konnten sie sich für alle ihre Verbrechen gegen mich an der Vereinskasse bedienen und brauchten dazu keine gesonderten Staatsgelder.    In allen christlichen Inquisitionsverbrechen ging es auch immer um das Geld der Opfer.

·         Erst vor kurzem, im August 2005, versuchte die heutige DGHS-Führung in der freien Enzyklopädie „Wikipedia“ mit Jahrzehnte alten, vermutlich von ihr selbst lancierten Zeitungsartikeln aus dem bayerischen Hinterwald, ihren Gründer für verrückt zu erklären …    Auf diese Weise lassen sich natürlich auch die Mordversuche an dem Gründer tarnen, indem man diesen für verrückt erklärt, wobei natürlich über das Zustandekommen der hier angeführten Beispiele der Pressemitteilungen vom 14.11.1994 sich „wohlweislich“ ausgeschwiegen wird. Eine Aufklärung dieser Vorgänge durch die Deutschen  ist schon deshalb unmöglich, weil einmal wieder ein ganzes Volk Tatbeteiligter christlicher Verbrechen ist. Die heutigen Sterbeganoven (DGHS) wollen nur  das Geld, das der Gründer angeschafft hat, um sich davon ein schönes Leben zu machen. Wenn es ihnen um etwas Anderes gegangen wäre, dann hätten sie den Verein aufgelöst und so von Null angefangen, wie es der Gründer vor 25 Jahren tat. Ansonsten wird die „beeindruckende“ christliche Moral getätigt: Wir treten den („hochmoralisch“) mit Füßen, dessen Brot wir essen. Dabei gelten nicht die Räuber, sondern derjenige, der das Geld angeschafft hat – entsprechend deutsch-christlicher Jud’-Süß-Moral, d. h. christlicher Religionsganovenmoral – als „geldgierig“ … Schöne Verbrechermoral …! Über die Ursachen dafür, dass die deutschen Desperados - wohlgemerkt mit Ausnahme der Hamburger Zeitschrift "DIE ZEIT", (einmal mehr und schon wieder) felsenfest davon überzeugt waren, dass nicht sie die Verbrecher (einmal mehr und schon wieder) sind, sondern (einmal mehr schon wieder) ihr Opfer sind  in der Zusammenfassung dieses Webs Ausführungen gemacht (hier klicken).


III. 15 Konsequenzen aus den nicht endenden Verbrechen des christlichen Terrorismus (Hinterfotzenjargon: "Martyrium für Wahrheit und Liebe"), der weder vor Verbrechen an kleinen Kindern noch vor dem am Sterbebett zurückschreckt ("Jesus kam, um die Welt zu kreuzigen" Philippusevangelium)

·        Den 25. Jahrestag der Gründung der DGHS nehme ich zum Anlass von folgenden Forderungen auf diesem Wege: Ich fordere:

1.      Die Aufhebung aller Verjährungsfristen für christliche Sektenkriminalität.

2.      Trennung von Christensekte und Staat in Deutschland. Ich fordere die Einführung der Religionsfreiheit in Deutschland, wenigstens in dem Umfang, in welchem sie auch in der Türkei vorhanden ist und ein Ende der christlichen Gehirnwäsche in öffentlich finanzierten Einrichtungen. Es gibt nur, und zwar seit über tausend Jahren Christenfreiheit (zu jedem Verbrechen) in Deutschland.

3. Verbot der christlichen Parteien in Deutschland. Sofern Pensionsansprüche christlicher Politiker bestehen, sollen sie aus dem Kirchensteueraufkommen beglichen werden. Ansonsten kann auch der Vatikan als Auftraggeber einspringen.

4.      Die Anwendung des Radikalenerlasses der Ministerpräsidenten der Länder vom Jahre 1971 auf Christen.

5.      Jedes Kreuz bzw. Kruzifix in öffentlichen Einrichtungen ist mit dem Zusatz zu versehen: „Ein Aufgehängter ist verflucht vor Gott (5. Mose 21,23)“.

6.      Entzug der Körperschaftsrechte und Aberkennung der Gemeinnützigkeit bezüglich Christensekten und deren Einrichtungen.   

7.      Die Anwendung der Gesetze gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität auf die Christensekte.

8.      Die Kennzeichnung der Mitgliedschaft in einer christlichen Sekte bereits im Personalausweis bzw. Reisepass. (Jeder sollte wissen, mit wem er es zu tun hat).

9.  Das Verbot des Opus Dei, Deutscher Orden, katholischer Templer- und Ritterorden sowie deren Verhaftung wegen Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen.

10.  Die Ausweisung der deutschen Mitglieder des Opus Dei, „Deutscher Orden“ und aller anderen christlichen Terrororganisationen in den Vatikan nach eventueller Strafverbüßung.

11.  Sondersteuer für christliche Sekten und allen ihren Einrichtungen, die Opfern dieser Sekte, insbesondere deren Sexualverbrechen, zugutekommt. Wer viel Schaden anrichtet, soll viel Steuern zahlen.

12.  In Anlehnung an die Rechtssituation des Staates Israel fordere ein Verbot christlicher Mission. Gerade der wiederholte Massenmord durch europäische Christen an den Juden und die Tatsache, dass immer wieder betont wird, dass wir unsere Werte aus dem Heiligen Land haben, gebietet dringend dieses Verbot.

13.  Personen, die aus der kath. oder ev. Sekte austreten und niemals zuvor durch persönliche Unterschrift eingetreten waren, sollen die in den letzten 10 Jahren geleisteten Mitgliedsbeiträge („Kirchensteuer“) von der jeweiligen Sekte zurückerstattet erhalten.

14.  Die Bestrafung aller Personen, die a) meine Verhaftung und Verurteilung bewirkt haben und b) derjenigen, die über Mediendruck und sonstige Aktionen dazu Beihilfe oder Anstiftung dazu geleistet haben.

15.  Eine nach US-amerikanischen Maßstäben angemessene Entschädigung für das an mir begangene Verbrechen durch die christliche Henkerssekte und ihrer Roboter in Staat (Politik, Justiz) und Gesellschaft (Medien). Diese sollte im Regress aus dem Firmenvermögen der beteiligten Medien, der Christensekten und dem Privatvermögen der beteiligten Individuen erfolgen, so dass für die öffentliche Hand keine Belastung eintritt.

Die Christen erwiesen sich einmal mehr und einmal wieder als Verbrechermemmen und (hinterfotzige) Terroristen, die in der Tat dem Bösen nicht widerstehen können und wollen (vgl. Mt 5:39).  Deshalb wurde diese Sekte auch das nahezu perfekte Verbrechen unseres Planeten, das sogar ganze Völker zu seinen Terror anstiftet.

Das Verbot christlicher Parteien in Deutschland ist dringend geboten, weil auch schon die Befürwortung von Terrorismus verboten gehört - ohne eine solche gibt es keinen Terrorismus. Die Aufgabe christlicher Politik ist, Terror gegen die eigenen Staatsbürger zugunsten dieser Verbrechersekte zu verüben. Das wurde hier einmal wieder deutlich demonstriert. Das Einsperren von Personen, die sich legal verhalten haben, ist (christlicher) Staatsterrorismus, besonders dann, wenn dies obendrein noch straffrei verübt werden darf.  Nur mit einem Verbot christlicher Parteien werden die Menschenrechte in Deutschland Wirklichkeit. Christlicher Terrorismus und Menschenrechte schließen sich aus. Jedes andere Gerede ist typische Perfidie von Christenterroristen.

 

Opfer schreien vom Schafott,

Satan ist der Deutschen und  der Christen "Gott"!

 

Terrorist und Todessträfling Jesus ist mein "Heiland"  und  mein "Gott",

So reden Deutsche, Roboter, Ganoven und Hundsfott!

 

Das perfidesten Verbrecher auf Erden,

Werden immer Christen werden!

Hans Henning Atrott


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