Die Anfänge der Sterbehilfe in Deutschland:

Ein Lehrbuchbeispiel von Neid- und Hassverbrechen einer christlichen Gesellschaft gegen den zu Überlegenen

Kapitel 6:

Das Paradebeispiel eines christlichen, d. h. perfiden, kriminellen und gehässigen, „Moralapostels“

Ein Lehrbuchbeispiel von Neid- und Hassverbrechen einer christlichen Gesellschaft gegen den zu Überlegenen

"Widersteht nicht dem Bösen" (Mt 5:39). Der Christ konnte es einmal wieder und schon wieder nicht!

  

Ein homosexueller Jesuitenzögling wird von der christlichen Verbrecher- und Sexualverbrechersekte sexuell missbraucht und ausgebeutet. Am Ende seiner christlichen Dressur und Gehirnwäsche, d. h. der so erfahrenen christlichen "Liebe", will er nur noch sterben und stirbt. Doch, wer soll ins Gefängnis?: nicht die christlichen Sünderschweine, sondern der Sterbehelfer! Lesen die Geschichte des aktuellen christlichen Terrorismus in Deutschland!

 

 

"Wenn das Heerdenthier im Glanze der reinsten Tugend strahlt, so muss der Ausnahme-Mensch zum Bösen heruntergewerthet sein. Wenn die (christliche) Verlogenheit um jeden Preis das Wort "Wahrheit" für ihre Optikin Anspruch nimmt, so muss der eigentlich Wahrhaftige unter den schlimmsten Namen wiederzufinden sein."Friedrich Nietzsche, Ecce Homo, § 5


 

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   Die Besudelung des Gegners, Feindes bzw. des zu bestehlenden Opfers  mit Pseudomoral

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Objektivation der Perfidie ist Perfidie, die menschliche Gestalt angenommen hat. Die wichtigste Eigenschaft einer Objektivation der Perfidie (umgangssprachlich: Hinterfotzigkeit) ist der „moralische Zeigefinger“ gegen andere, insbesondere gegen seine Widersacher. Letzterer wird zu „moralischen Grundsätzen“ ermahnt, um welche sich die christliche Hinterfotze am allerwenigsten kümmert. Manchmal kümmern sie sich schon deshalb nicht um die von ihnen gegen andere geltend gemachte „Maßstäbe“, weil es solche „Moral“ gar nicht gibt. Was soll schon aus Moral herauskommen, wenn perfide Verbrechertypen als Moralapostel stolzieren möchten?  Was sich (christliche) Verbrechermemmen als „Moral“ vorstellen, ist meistens das Gegenteil von ihnen selbst. Das ist aber nicht immer, meistens sogar gar nicht, moralisch.  Die Grundlage der hier getätigten „moralischen“ Vorhaltung christliche Ganovenmoral von Selbstlosigkeit, die es ebenso  nicht gibt, wie z. B. Feindesliebe. „Feindesliebe“ and „Selbstlosigkeit“ sind so Moralvorstellungen von Ganoven. Sie selbst sind grenzenlos selbstsüchtig („Der Zweck heiligt das Mittel“) und haben für ihre Feinde nur die Folterkammer, wenn sie so können, wie sie wollen.

Sie halten nun das Gegenteil von sich selbst für moralisch. So kommen solche Fiktionen von Pseudomoral zustande. Das fällt aber Individuen, d. h. Christen, nicht auf, denen die Heuchelei und Perfidie zur ersten Natur geworden sind. Niemand kann mit Bescheidenheit Präsident eines Landes oder Gouverneur einer Provinz werden, weil er dann aus Bescheidenheit vor seinen Konkurrenten verzichten müsste. Im Unterschied zur christlichen Ganovenmoral kommt es nicht darauf an selbstlos zu sein, sondern seine Aktivitäten auf Fair Play auszurichten. Fair Play bedeutet, dass man anderen die gleichen Chancen einräumt wie sich selbst. Dass man nicht mit Lügen, Betrug und Verbrechen seine Ziele ergaunert, wie die betreffende Person es, z. B. mit einem Gerichtsbetrug verübt hat oder lautstark dafür geschrien hat, dass derjenige, den er bestehlen wollte und bestohlen hat, illegal eingesperrt wird.  Foul Play ist z. B. der folgende Verbrechertrick des christlichen Verbrechergottes Jesus (Satans) Christ, welcher hier zur Anwendung kam:

Mt 12,29

29 Oder wie kann jemand in das Haus des Starken hineingehen und seinen Hausrat rauben, wenn er nicht zuerst den Starken bindet? Erst dann kann er sein Haus plündern.

 

Mk 3,27 

27Niemand kann in das Haus des Starken hineingehen und seinen Hausrat rauben, es sei denn, er binde zuvor den Starken; dann erst wird er sein Haus berauben.

 

So hatte der Bestohlene erst ca. ein Jahr später, nachdem er aus illegaler christlicher Inquisitionshaft entlassen wurde, erfahren, dass die christliche Hinterfotze und Moralapostel den Urkundsbeamten des zuständigen Registergerichts belog, dass der Bestohlene kein Interesse mehr an einer Fortführung seiner Ämter als Geschäftsführer und Präsident der DGHS hätte. Letzterer sei deshalb als Rechtsvertreter aus dem Verein zu löschen und er selbst einzutragen.

Beweis: Siehe Registergerichtsakte Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) beim Amtsgericht Augsburg vom Februar 1944 (dort vermerkt der Urkundsbeamte, dass er in Kenntnis dieser Betrugshandlungen, den Bestohlenen niemals aus dem Gerichtsregister gelöscht hätte).

Auf diese Weise brachte sich dieser christliche Moralapostel  und Betrugsverbrechen einen mehrfaches Millionenvermögen in Verfügung.  Sowohl diese christliche Hinterfotze auch seine Komplizen im christlichen Staatsapparat wussten, dass ohne die Anwendung  von Mt 12:20 und Mk 3:27, d. h. solange das Opfer sich hätte wehren können, dieses Betrugsverbrechen niemals erfolgreich gewesen wäre.

Das allein ist schon moralisch genug. Wenn dabei die eigenen Aktivitäten neben Fair Play noch auf das Gemeinwohl ausgerichtet sind, dann kann man schon von hoher Moral sprechen. Das höchste Niveau von Moral ist jedoch erreicht, wenn neben Fair Play und der Ausrichtung auf das Gemeinwohl auch ein sozialer Fortschritt erreicht werden soll. Das ist im Unterschied zur christlichen Ganovenmoral, hinterfotzigen Schönlügerei und zum perfiden Verbrechertum, hier (bei diesem Atrott) der Fall …

Die christliche Perfidie ist angesichts der folgenden Tatsache grenzenlos, dass dasselbe Individuum die Gräueltaten der NS-Medizin lobt, weil durch deren Barbareien ein medizinischer Fortschritt möglich wurde … Hört, hört …!  Hier das Gutachten von Dr. med. Auhagen zu den Äußerungen der christlichen Hinterfotze zu den Gräueltaten der NS-Medizin.

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Auf der einen Seite sollen also schon vermeintliche oder tatsächliche „egoistische Beweggründe“ die Sache des Gegners schlecht machen.  Auf der anderen Seite können angeblich selbst die abscheulichsten Gräuel,  die nach denen der Christen jemals in der Menschheitsgeschichte verübt wurden, der vermeintlichen „Gutartigkeit“ der Sache nichts anhaben …  Und da gibt es noch immer Ungläubige, die bestreiten, dass bei den Christen ständig Wunder geschehen... Donnerwetter, welch ein Prachtexemplar von christlicher Falschheit! Es gibt kein schlimmeres Charakterschwein als das  christliche!  Christsein bedeutet überhaupt keine Moral zu kennen, sondern skrupellos so zu tricksen, wie man - angesichts der Dummheit der meisten Mitmenschen - am erfolgreichsten  ist. Der Erfolg ist alles! Deshalb wundert sich dieses Individuum, weshalb man Anstand an den NS-Gräeul finden kann. Hat dieses Individuum nicht recht? Welcher christlich dressierte Schäferhund hat denn etwas an den Gräuel der Christen auszusetzen, welche diejenigen der Nazis sogar noch übersteigen, auch wenn das schier unmöglich erscheint. Wer meint etwas anderes ablassen zu können, erweist sich als ein Prachtexemplar von Roboterisierung durch christliche Mafiosi!


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Christen gerade bei der Verwirklichung ihrer Obzession: „Jesus kam, um die Welt zu kreuzigen“ (Philippusevangelium) und der Entäußerung ihrer perfiden Verbrechernatur: "Widersteht nicht dem Bösen"(Mt 5:39 - Bergpredigt!): Wer ist böser – die Nazis oder die Christen?



 Typisch christlich werden hier anderen Vorhaltungen gemacht, an welche man nicht glaubt und denen man sich selbst schon gar nicht verpflichtet fühlt. Ein Prachtexemplar von Perfidie, d. h. eines Christen!

Typisch, typisch christliche Perfidie ruht die Hinterfotze nicht, mit „moralischen Verpflichtungen“ an andere, um welche sich gerade der Christ am allerwenigsten kümmert.

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Andere sollen sich an Humanismus halten, den die Christen ohnehin immer bekämpft haben (der Mensch mache sich so angeblich zum Gott). Die Christen nehmen sich unter dem Schutz von geheuchelter Moral.

Eine Humanistische Union bzw. Teile von dieser protestieren gegen eine illegale Verhaftung desjenigen, den die Christen bestehlen wollen (Details weiter unten). Die christlichen Verbrechermemmen bzw. deren Schergen in der deutschen Justiz haben den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland  unter dem Vorwand angeblicher Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung gekidnappt, wohl wissend, dass diese Verordnung auf den vorliegenden Fall (der Initiierung der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland) nicht angewendet werden darf.

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Das ist nicht nur die Meinung irgendeines Professors für Chemikalienrecht.  Dies ist die verbindliche Erkenntnis zweier deutscher Gerichte, z. B. des Landgerichts Traunstein und des Oberlandesgerichts München (1 Ws 23/1987, NJW Heft Nr 46/1987) an welche alle christlichen Komplizen in Richterrobe und/oder Staatsanwaltskittel gebunden waren. Das wussten sie auch. So zitiert das Hamburger Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ die christlichen Ermittler aus der Gegend christlicher Irrenanstalten um Bethel mit folgendem Ausspruch:

 

 

Für den Verkauf von Zyankali könnte Atrott nicht belangt werden. Um ihn über die Steuer zu fassen, müßte die Kripo erst mal einige der Käufer ermitteln. Und das wird schwer." (Die christlich programmierten biologischen Roboter ("Ermittler") im: DER SPIEGEL 8/1992, 17. 2. 1992, „Tod aus der Tüte“, elektronisch veröffentlicht auf: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680983.html

 

Zu dem Verbrechen der Rechtsbeugung entschieden sich die christlichen Komplizen der Hinterfotze erst, nachdem sie mit dem billigen Trick, ihr Verbrechertum hinter der Fassade von Steuerhinterziehung scheiterten. Sie versuchten zwar das Opfer des organisierten Verbrechens wegen angeblicher von 200.000 DM (ca. 100.000€) nicht versteuerter Einnahmen zu kidnappen. Jedoch bekamen sie plötzlich das Muffensausen, wenn man bedenkt, dass es prominente Fälle gibt.  Z. B. einen Fall einer Steuerverkürzung von 20 Mio. DM (ca. 10 Mio. € Einnahmen). Der betreffende Tennisstar wurde dafür noch nicht einmal für einen Tag von der Polizei verhaftet. Schon allein dieser Vergleich beweist, dass die christlichen Hinterfotzen, die den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland nach dem Weltkrieg II wegen angeblicher oder tatsächlicher unversteuerter Einnahmen von 200.000 DM verhafteten, nicht alle Tassen im Schrank haben.  Erst als der Versuch scheiterte, die Verbrechertricks von Mt 12:29 und Mk 3:27 mit angeblicher Steuerhinterziehung zu tarnen, schritten die Christen zu offenen Verbrechen der Rechtsbeugung und ersetzen Recht und Gesetz hinterfotzig durch Gebrüll.

 

Aber kommen wir zurück zum „Humanismus“ (Ganovenjargon: „Feindesliebe“) des Paradebeispiels einer christlichen Hinterfotze. Gerade, wenn man nun das Brot der betreffenden Person isst, wäre man verpflichtet gewesen, auf diese Rechtswidrigkeit hinzuweisen und die Öffentlichkeit sogar in diesem Sinne wachzurütteln. Aber das war nicht das Interesse dieser Hinterfotze, sondern ihr Interesse war das Geld, was der so illegal Verhaftete hinterließ.  Dieses wollte sie dien christliche Hinterfotze auf Biegen und Brechen unter den Nagel reißen.  Deshalb tat sie alles Perfide, um diesen Verbrechen gegen den sozialen Reformer, den Anschein des Rechts zu verleihen. Ja, dieser Prototyp von christlicher Perfidie steuerte sogar noch selbst erfundene Niederträchtigkeiten herbei, um dem Diebstahl die pseudomoralische Tarnung zu geben.  Nachdem diesem ekelhaften Prototyp einer christliche Verbrechermemme seine Perfidie noch über ein Dutzend Jahre später seine Abscheulichkeiten von Mitgliedern des Vereins zu Recht vorgehalten werden, wettert er in der Vereinszeitschrift von 2/2006 in folgender Weise gegen die DGHS-Mitglieder:

 

Der damalige und heutige Geschäftsführer war überzeugt, dass Atrott legal verhaftet wurde und dies wurde letztlich durch das rechtskräftige Urteil des Jahres 1994 gegen Atrott (nach dessen langer U-Haft im Jahr 1993) bestätigt.“

 

Hier gibt er 1.) zu, sich zu keiner Zeit an den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung gehalten hat. 2.) Er gibt zu, von vornherein, die typisch chrsitlich:  unbeirrbar wie unbelehrbar – die  illegale Verhaftung des Beschuldigten unterstützt zu haben.  Es war sein Interesse an das vom Beschuldigten hinterlasse „Finanzpolster“, wie er sich ausdrückt,  heranzukommen. Deshalb warnt er seine Komplizen, den Verein neuzugründen, was einen Verzicht auf das vom Bestohlenen angeschaffte Geld bedeutet hätte.

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Das gemeinte Geständnis, das es um das vom Bestohelnen hinterlassene „Finanzpolster“ geht,  befindet sich am Ende der 1. Spalte/Anfang der 2. Spalte oben. Da zwischen machen wir noch so bekannte andere Bekanntschaften mit christlichen Hinterfotzigkeiten, z. B. an das Erbe vom „Opa“ schneller heranzukommen, indem man ihn für „unzurechnungsfähig“ erklären will. Es gibt keine Gehässigkeit, auf welche eine typische christliche Hinterfotzigkeit jemals verzichten würde. Das ist sein „Einsatz“ für ein „faires Verfahren“ für denjenigen dessen Brot er isst …  Vergegenwärtigen wir uns jedoch das oben genannte Zitat der Objektivation von Perfidie. Er versucht sein Fehlverhalten zu einem Verbrechen der Rechtsbeugung mit dem Erfolg des Verbrechens zu rechtfertigen. Wenn ein Urteil Fehlverhalten von Ermittlern, Strafvervollzungsbehörden und Richtern rechtfertigen würde, dann bräuchte man sich keine Gedanken über Rechte von fairen Verfahren, insbesondere Rechte von Angeklagten machen, weil am Ende eines Verfahrens immer ein Urteil steht. Man will aber aber das am Ende ein gerechtes Urteil steht und deshalb macht man sich Gedanken über faire Verfahren und Rechte von Angeklagten. Daher ist der Versuch, den eigen Beitrag zu einer illegalen Verhaftung und wissentliches Fehlurteil geleistet zu haben, besonders dreist von dieser christlichen Hinterfotze.  Die Christen und die Nazis, d. h. die organisierten Verbechen, für welche sich die hässliche Kreatur ins Zeug legt, haben es übrigens vorgemacht, dass gesellschaftlich mächtige Instituitionen alles ihre Verbrechen völlig legal verübt wurden. Sind die Opfer der Inquisition jemals ohne rechtskräftiges Urteil beim lebendigen Leib verbrannt wurden? Haben alles Hexen nicht ihr rechtskräftiges Urteil erhalten, bevor sie verbrannt wurden. Sind mit diesen rechtskräftigen Urteilen diese Verbrechen gerechtfertigt? Es ist erstaunlich, dass dieses von Perfidie triefende Krampfknäuel es fertigbringt, solch einen Humbug auch noch sechs Jahre nach dem Einständnis des Papstdesperados über die Verbrechen der Christensekte zu erbrechen. Wenn die rechtskräftigen Urteile die Verbrechen gegen die Opfer der Christensekte „geheiligt“ hätten, dann hätte der Papst – wie diese Hinterfotze – nur auf die Urteile hinweisen brauchen und kein Verbrechen als solches eingestehen müssen... Auch die Rebellen des 20. Juli 1944 wurden durch völlig rechtskräftige Urteile hingerichtet. Dieser aber bei anderen mangelnden Humanismus Bekrittelnde meint aber mit dem Urteil sei Wahrheit (dass die Sterbehilfe mittels Chemikalien nicht strafbar war) als „Unwahrheit“ behauptet, und die Unwahrheit (angeblicher Gesetzesverstöße) in „Wahrheit“ gekehrt worden. Und so etwas will so gerne Geschäftsführer einer Oraganisation sei, die an der Spitze des sozialen Fortschrittes zu stehen hat ... In Übrigen besteht die Christensekte auch darin, dass man rechtskräftigen staatlichen Urteilen auch dann nicht glaubt, wenn sie korrekt und nach fairen Verfahren erfolgt sind. Oder glauben die Christen, einen Verbrecher als „Gott“ zu verehren, der nach Wissen des Verfassers rechtskräftig zum Tode verurteilt wurde. Was ist mehr ein Schwerverbrecher als ein zum Tode Verurteilter? Behaupten die Christen nicht, dass alle ihre rechtskrätig verurteilten Verbrecher keine Verbrecher seien, sondern „Märtyrer“ ...? Aus den rechtskräftigen Urteilen kann man solche „Schlussfolgerungen“ nicht schließen ... Eine christliche Hinterfotze legt sich die Umstände immer so zu recht, wie sie diese für ihre Lügen, Betrügereien und Verbrechen braucht ...

 

Er meint also durch sein Mitwirken an den Verbrechen gegen denjenigen, von dem er das Geld gestohlen hat, beantworte die Probleme, weshalb er nach der illegalen Verhaftung des Initiators der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland  nicht aufgetreten ist und die Öffentlichkeit nicht darüber informiert hat, dass es einhellige Meinung seit 1987 war, dass eine Sterbehilfe mittels Chemikalien nicht gegen irgendwelche Gesetze verstößt ...! Er meint damit sei seine Schandtat aus der Welt, an den Verbrechen gegen den Initiator der Sterbhilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland zum eigenen finanziellen Vorteil (Ganovenjargon: „Finanzpolster“) mitgewirkt zu haben. Er wollte die Inquisition seiner christlichen Komplizen gegen den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland fördern und zum anderen das Gehalt dessen den er so bestahl, auf sein Konto umgeleitet wissen. Und er meint, mit dem erfolgreichen Verbrechen von (christlichen) Verbrechern, zu denen er selbst zählt -  und deshalb alle aus dem Verein ausschließen will, die den Opfern dieser Verbrechersekte mit einem Denkmal würdigen wollen – sei nun  alles in Butter. Christ sein heißt an seine eigene Lügen zu glauben.

Doch die Komplizenschaft zu den Verbrechen gegen den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland (zum eigenen finanziellen Vorteil) reicht noch viel weiter.

a)    Eine Person, die die Eignung für einen Geschäftsführerposten dieser Gesellschaft haben will, muss auch die Intelligenz haben, den folgenden Sachverhalt zu erkennen, selbst wenn sie deren Diebesvorhaben widerspricht: Bei den Urteilen, welche die Sterbehilfe mittels Chemikalien für gesetzeskonform erklärt, war ein Medizinprofessor involviert. Bei dem Urteil des niederen Gerichtes in Augsburg war dieser nicht mit von der Partie. Ein Geschäftsführer der DGHS hätte zugunsten des Gründers die Öffentlichkeit darüber informieren müssen, dass die Gleichheit alles vor dem Gesetz, welche ein Menschenrecht darstellt, hier nicht gegeben ist.  (Christentum ist ohnehin ein organisiertes Verbrechertum gegen die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Christliche Verbrecher haben straffrei auszugehen und ihre Opfer gehören bestraft, auch wenn sie keine Straftaten verübten. Genau diese Verbrechen tätigte das organisierte Verbrechen, d. h. die Christensekte, in diesem Fall!!!).  Es ist also festzuhalten, dass, wenn ein Professor mit von der Partie ist, dann halten sich die deutschen und/oder christlichen Behörden an das geltende Recht und wenn ein vermeintlich oder tatsächlich „einfacher Bürger“ betroffen ist, dann kümmern sich die deutschen Behörden nicht um Recht, sondern ersetzen dieses durch eine Massenhysterie. Hier hätte ein Geschäftsführer der DGHS in der Öffentlichkeit geltend machen müssen, dass man nicht andere Staaten wegen Verletzung der Menschenrechte rügen kann, was gerade die Deutschen so gerne tun, und selbst solche Verbrechen begehen.

b)    Nach damaliger Rechtslage konnte man einen Beschuldigten, für welche Beschuldigung auch immer, nicht länger als sechs Monate in Untersuchungshaft halten. 6monateuhaft.gif

 

Augsburger Zeitung vom April 1993

Diese Rechtssituation kannten sowohl die Christen, die den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland nach dem Weltkrieg II einsperrten also auch die Trojanischen Pferde (Hinterfotzen), die das organisierte Verbrechen (Christensekte) in den zu evangelisierenden Verein einschleuste, um den Widerstand der Mitglieder gegen die Straftaten der Behörden gegen den Vereinsgründer im Keim zu ersticken. Hierbei handelt es sich um ein besonders schwerwiegendes Vergehen des Gerichtsberügers, weil dem in Rechts- und Vereinssachen Ignoranten zumindest in dieser Hinsicht der Gesetzesverstoß der Behörden schon von der örtlichen Zeitung her bekannt gewesen sein musste als diese Höchstdauer um gut das Doppelt (bald auf ein Jahr ausgedehnt wurde). Dieser perfide „Moralapostel“, dieser hinterfotzige Anstandstuer  hat aber nicht nur nichts dagegen gemacht, sondern er schlägt auch noch aus den Rechtsbrüchen gegen den Vereinsgründer zugunsten seines Bankkontos noch politisches Kapital. Erinnern wir uns, wie er noch im Juni 2006 (Vereinszeitschrift 2/2006) sein Nichtstun (den Diebstahl ausgenommen) begründete:

 

„… dies wurde letztlich durch das rechtskräftige Urteil des Jahres 1994 gegen Atrott (nach dessen langer U-Haft im Jahr 1993) bestätigt.“

 

 

Der Sinn einer kurzen U-Haft ist derjenige, dass diese nicht als verdeckte Strafhaft ohne Urteil missbraucht werden kann. Dieser Missbrauch geschieht hier! Anstatt nun die Behörden zur Gesetzestreue zugunsten des Initiators der Sterbehilfe in Deutschland nach dem Weltkrieg II zu ermahnen, stimmt er in den Chor der Christenkriminellen ein, die sich um Gesetz nicht kümmern. Er ergreift Partei gegen jede Unschuldsvermutung von vornherein, d. h., er nimmt vorsätzlich ein Fehlurteil in Kauf. Er vereint sich mit anderen Kriminellen, die gegen das Gesetz verstoßen und als illegale U-Haft als Strafhaft missbrauchen. Er vereint sich nicht nur mit solchen christlichen Komplizen, sondern verübt diese Gesetzesverstöße selbst.  In dem von ihm veröffentlichten Text wird U-Haft gleich mit auf Verurteilung beruhende Strafhaft gesetzt. Damit ist genau dieser Missbrauch getätigt, und zwar nicht von anderen, sondern von ihm, dem Dieb zuungunsten des von ihm Bestohlenen …

Dies ist umso perfider (hinterfotziger) als er nämlich weiß, dass anderen dieser Gesetzesverstoß schon aufgefallen ist und dass diese Organisationen bzw. Personen zugunsten des Opfers bei den Augsburger Gerichten protestiert haben. So schreiben z. B. Funktionsträger der „Humanistischen Union“ an Staatsanwaltschaft München zugunsten des illegal Verhafteten. Das Schlimme ist nicht, dass andere Organisationen das tun, was er als derjenige, der das Brot desjenigen isst, den er bestiehlt, hätte tun müssen. Der „Offene Brief“ ist in der Mitgliedszeitschrift der „Humanistischen Union“ veröffentlich, eine Zeitschrift, die der Geschäftsführer der DGHS liest …

 

„Thomas Taeger vom Ortsverband München wählte die Form

eines offenen Briefes an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht

Augsburg, um am 13.03.1993 gegen die Inhaftierung des Grün-

ders der DGHS, Hans-Henning Atrott, zu protestieren. Der Wort-

laut mag nicht nur für die 'Doppelmitglieder' der HU und DGHS

von Interesse sein:

An das Landgericht Augsburg - Staatsanwaltschaft

AZ: IGs-1992 / 92 und 515 Js 213-88 / 92

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Inhaftierung und fortgesetzte Untersuchungshaft des Gründers der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Herrn Hans-Henning Atrott, protestiert der Ortsvorstand München der HUMANISTISCHEN UNION schärfstens. Die Untersuchungshaft ist weder mit Flucht- noch Verdunkelungsgefahr begründbar, sondern bewirkt seine Vorverurteilung durch Isolierung und durch Einschüchterung und Desinformation politischer Freunde.

Angesichts der Tatsachen, daß

- Herr Atrott aufgrund der Justiz und Medienhetze sowieso keine Funktion in der DGHS mehr hat, dort also auch nichts mehr „verdunkeln" könnte,

- angesichts des zu erwartenden Strafmaßes, daß nämlich selbst bei einer

Verurteilung in einem oder allen der Anklagepunkte (Steuerhinterziehung, in Verkehr Bringen von Giften oder Wucher) für Herrn Atrott, der ggf. Ersttäter wäre, die Strafe zur Bewährung ausgesetzt würde,

- eine Summe von einer halben Million DM für ihn als Kaution gestellt wurde,

die etwaige Steuernachforderungen um ein Vielfaches übersteigt, und

- im deutschen Recht das Prinzip der Unschuldsvermutung gilt,

wäre die weitere Annahme von Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ein rechtsstaatlich bedenkliches Konstrukt. das verbinden, daß Herr Atrott sich wenigstens

selbst gegen die Hetze öffentlich verteidigen könnte.

Um einen oder zwei Prozeßbeobachter jeweils entsenden zu können, bitten wir um Zusendung der - auch vorläufigen - Prozeßtermine und deren Änderung.

Mit freundlichem Gruß. Thomas Taeger, Mitglied des Ortsvorstands München der

HUMANISTISCHEN UNION, 13.03.93“

Entnommen „Mitteilungen für Bürgerrechte der Humanistischen Union“ Nr. 142, vom Juni 1993

Elektronisch veröffentlicht auf: http://209.85.229.132/search?q=cache:yu4zUhzwVNQJ:www.humanistische-union.de/uploads/media/Mitteilungen142_01.pdf , letzter Aufruf 31.Mai 2009

 

Hier machen Humanisten das, was Aufgabe der Diebe der DGHS, gewesen wäre insbesondere des Individuums, das nun dort Geschäftsführer sein will:  

·       Protestieren gegen die illegale Verhaftung,

·       gegen die obendrein illegal überzogene U-Haft,

·       Aufhebung der Verbrechertricks des Jesus „Christ“ nach Mt 12:29, Mk 3:27, d. h. die faire Möglichkeit einer Selbstverteidigung des Opfers in der Öffentlichkeit gegen die öffentliche Massenhysterie.

 

Das Trojanische Pferd in der DGHS oder die christliche Hinterfotze ist noch stolz darauf, dass es für sie niemals das rechtsstaatliche Prinzip einer Unschuldsvermutung gegeben hat (siehe Vereinszeitschrift 2/2006). Diese Humanistische Union sieht hier richtig, dass es um Desinformation (Straffreies für strafbar und Strafbares für straffrei zu erklären) geht. Daran hat die christliche Hinterfotze so perfide, falsch und niederträchtig, wie geldgierig sie nun einmal ist, sogar noch mitgewirkt! Es ging darum, entgegen dem geltenden Recht, den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland, Österreich und der Schweiz und den Kritiker des Christentums solange festzuhalten, bis man der Meinung war, dass die Evangelisierung der DGHS bzw. ihre Zerschlagung als Sterbehilfeverein unumkehrbar ist.

 

Zu guter Letzt wollen wir uns noch einmal ansehen, zu welchen „humanistischen“ Aussagen so ein Model einer christlichen Hinterfotze fähig ist, bei gleichzeitiger Ermahnung an „Ungläubige“ nach „strenger Wahrung“ der „Menschenwürde“:

 

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Anstatt für das Recht des Beschuldigten dessen Brot er isst einzutreten, dass er freikommt und  sich selbst verteidigen kann, verbreitet diese Hinterfotze Lügen: Wir christliche Verbrechermemmen haben nicht den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem Weltkrieg II und Kritiker unserer Christensekte festgenommen, sondern nur so einen gemeinen Dieb, wie wir christliche Verbrechermemmen in der Regel sind … (Wenn der Bestohlene früher freigekommen wäre, hätte er noch früher von Gerichtsbetrug der christlichen Hinterfotze erfahren und diesen noch rückgängig machen können …

 

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  Was ist denn da zu lesen?

·       Der Bestohlene sei „ein im Wahn Befangener“, „Lügengebäude“,

·       „einschlägig Vorbestrafter“ (um das sagen zu können, tat er auch nichts gegen die Verbrechen, die gegen denjenigen verübt wurde, der das Geld angeschafft hat, das er nun konsumiert!),

·       der Initiator der Sterbehilfe in Deutschland, Österreich und der Schweiz könne sich „bei einem Verbrechersyndikat (z. B. bei seinem Opus Dei, woher er kommt?) als Geschäftsführer melden“,

·       „bietet das Bild eines Mannes, der keine Grenzen des Anstandes kenne“ …

 

Eine Übersicht der Auswürfe einer typisch christlichen Hassratte! Man glaubt gar nicht, was so eine wahre christliche Hassratte (christlicher Ganovenjargon: "Bruder der Barmherzigkeit der Liebe, Demut, Bescheidenheit und  Feindesliebe") nicht so alles an Gift auf Lager hat ...! Christlichen Hassratten brauchen keine Sterbehilfe. Die ist in der Tat für sie völlig überflüssig. Diese Hassratten  krepieren sie an ihrem eigenen Gift!


Hier kommt die Erkenntnis des Philosophen Friedrich Nietzsche (1844-1900) in Erinnerung:


"Wenn die Verlogenheit (der Christen) um jeden Preis das Wort 'Wahrheit' in den Mund nimmt, so muss der eigentlich Wahrhaftige unter den schlimmsten Namen wiederzufinden sein" (Ecce Homo § 5). 


Hier wird  in der Tat ein Triumph des Bösen, der Perfidie und Kriminalität christlicher Verbrechermemmen einmal mehr und schon wieder veranstaltet.


Mein Gott, wie doch Christen immer ihre eigene Schlechtigkeit so präzise nicht bei sich selbst, sondern immer bei den Opfern ihrer psychologischen Projektionen sehen … Die christlichen Hinterfotzen beleidigen niemanden, sondern werden ständig von anderen beleidigt, allein, allein und allein, weil sie Christen sind … Die christlichen Verbrechermemmen sind zumindest für ca. 2000 Jahre keine Verbrecher, die andere schmähen, verfolgen, einsperren und morden, sondern nur von der „bösen Welt“ unschuldig Verfolgte … Dies wollen sie  jedenfalls solange sein, bis sie nach 2000 Jahren ihre zum Himmel stinkende Hassverbrechen endlich eingestehen, wenigstens teilweise …!


Wer sich solch einen „Geschäftsführer“ hält, solch ein Prototyp von christlicher Verbrechermemme und Hinterfotze, die solches Gift gegen den Gründer des Vereins kotzt - vom Trojanischen Pferd wollen wir in diesem Zusammenhang gar nicht reden - ist selbst ein Charakterschwein! Sage mir, mit wem du gehst und ich sage dir, wer du bist!

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"Denn Jesus ist das Ende des Gesetzes ..." (Röm 10.4). Warum sollten wir (christliche Desperados und Religionsganoven) also Atrott nicht kidnappen?

 

CHRISTENTUM - DAS "MENSCHENRECHT" AUF HASSVERBRECHERTUM!


 

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