DIE INNOVATION DER STERBEHILFE IN DEUTSCHLAND  (1980 - 1995)

Ein Lehrbuchbeispiel von Neid- und Hassverbrechen einer christlichen, d. h. kriminellen,  Gesellschaft gegen den zu Guten

 

"Wenn das Heerdenthier im Glanze der reinsten Tugend strahlt, so muss der Ausnahme-Mensch zum Bösen heruntergewerthet sein. Wenn die (christliche) Verlogenheit um jeden Preis das Wort "Wahrheit" für ihre Optik in Anspruch nimmt, so muss der eigentlich Wahrhaftige unter den schlimmsten Namen wiederzufinden sein."Friedrich Nietzsche, Ecce Homo, § 5

 

Kapitel 5:

Der Nachweis der Hassverbrechen des christlich-deutschen Staates zugunsten des organisierten Hassverbrechens (Christensekte) im Detail

 

 



1. Stramme christliche Belehrungen zur Perfidie

 

1.1  Der christliche Missionar (Trojanisches Pferd), der die  Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), eine von freigeistigen Menschen ("Ungläubigen") gegründete Organisation, christlich versklaven (Ganovenjargon: "evangelisieren") soll, empfiehlt sich seinen Bossen durch stramme Belehrungen für ein christliches Schaf, d. h. für einen katholischen Bundestagsabgeordneten mit Berufung auf Martin Luther. Jeder Christ in der Politik muss auf Vordermann für Verbrechen seiner Sekte gebracht sein. Was wäre die Christensekte ohne ihre Verbrechen ...?


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1.2. Ein christlicher Hassverbrecher gegen ein Denkmal für die Opfer des Christentums mit rücksichtslosen Ausschlüssen in einem Verein, den Freigeistige gegründet haben

Der christliche Robotizer in der DGHS empfiehlt sich seinen christlichen Mafiabossen  durch rotznäsiges Vorgehen gegen den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland. Vor dem 12. März 2000, wo wir uns hier befinden,  wurden christliche Verbrechen noch rücksichtslos und wider besseres Wissen, ja mit  skrupellosen Anschuldigungen der Opfer der christlichen  Verbrechen geleugnet. Ja, ja - wo kämen wir dahin, wenn dem gewissenlosen  Bestreiten der Verbrechen des organisierten Verbrechens (Christentum) sogar noch Denkmäler entgegenstehen würden?  Jeder das tut, muss in die Wüste verbannt werden…



Wen wundert's? Hier schützt kein  Unbeteiligter oder gar Unparteiischer die Christensekte vor monumentaler Erinnerung ihrer Schande. Hier agiert ein schändlicher, christlicher Verbrecher für sich selbst und für seine christlichen Komplizen, notfalls mit Vereinsausschlüssen. Hier will ein christlicher Verbrecher die Kunde über seine (eigenen) Verbrechen als auch die   zum Himmel stinkenden Verbrechen seiner Komplizen (vgl. Erklärung des Papstdesperados zu den Verbrechen seiner Sekte vom 12. 3. 2000) unterdrücken.  Typisch christlich, d. h. heuchlerisch und perfide, tarnt er seine eigene Schande und die seiner christlichen Komplizen, mit strengem  "Vorgehen" gegen angebliche "Satzungswidrigkeiten", zu welchen ausgerechnet ein Betroffener die letzte Berechtigung hätte.

Christlicher Verbrecher ist diese Person einmal, weil sie a) die Gräuel der NS-Medizin schönlügt, b) das Gleiche hinsichtlich der Sekte tut, für welche sie missioniert ("Jesus wäre heute Mitglied in der  DGHS") und c) ihre eigenen Verbrechen schönlügt, wesentlicher Verbrecher bei den Verbrechen der Christensekte gegen den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem Weltkrieg II zu sein. Die Christen begingen diese Verbrechen gegen den Initiator, weil sie einmal das Geld für Hospize einsacken, zum anderen auch den "ersten Platz" (Kol 1:18) in Sachen Sterbehilfe einnehmen wollten, den sie durch falsche Einschätzung zu Beginn an den Initiator verloren hatten. (Die christliche Hospizbewegung gibt heute selbst zu, dass die Verhaftung des Initiators der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland ihren Aufstieg bedeutete!). Das war so geplant! Das war der Sinn des organisierten Verbrechens im Gewand einer Religion gegen den Initiator! Ohne das gemeinte Trojanische Pferd wären die  Verbrechen gegen den Initiator nicht möglich gewesen. Der Perfide will  sein (eigenes) Verbrechen zugunsten seiner christlichen Verbrechersekte weder direkt noch indirekt auf einem Denkmal vermerkt wissen. In dessen Sprache: Das Trojanische Pferd agiert

a) selbstsüchtig in eigener Sache und

b) in der Sache seiner Sekte,

was es natürlich den Mitgliedern der Sterbehilfegesellschaft verschweigt. Christliche Säuberungsaktion für einen von Freigeistern gegründeten Verein! Triumph der Perfidie! Triumph des religiösen Verbrechertums!


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Christen gerade bei der Verwirklichung ihrer Obzession: „Jesus kam, um die Welt zu kreuzigen“ (Philippusevangelium) und der Entäußerung ihrer perfiden Verbrechernatur: "Widersteht nicht dem Bösen"(Mt 5:39 - Bergpredigt!): Wer ist böser – die Nazis oder die Christen?


Ebenfalls die Tatsache, dass Christen mit ihren Massenhysterien ("Wellen") auch Nichtchristen zu Verbrechen anstiften können, ist nichts Neues. Auch die Nazis waren fast alle  Christen, wenn auch nicht so von der Sache überzeugt, wie das in der DGHS agierende Trojanische Pferd von christlicher Verbrechermemme.   Dennoch hatten die Nazis das schon über anderthalb Jahrtausende zuvor verübte Mordprogramm des organisierten Verbrechens (Christensekte) bald konsequenter ausgeführt als die "reinen" Christenmörder.

 An dieser Stelle möchte  sich der Initiator der Sterbehilfe in Deutschland und Kritiker des Christentums einmal prophetisch betätigen: Die heutige Generation von "Freigeistern" in Deutschland wird der folgenden als ein Gräuel ähnlich den Christen gelten ... So etwas ereignet sich  nicht selten in Deutschland  ... Schon die kommende Generation von Freigeistern wird auf meine Seite schwenken, weil deren Mitglieder den Initiator der Sterbehilfe in  Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie den Kritiker des Christentums nicht als persönlichen (lebenden) Konkurrenten betrachten werden, im Vergleich zu dem sie auf Biegen, Brechen und selbst bei aller Lächerlichkeit besser sein wollen. Der Initiator der Sterbehilfe in Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie der Kritiker des Christentums kann Leistungen vorweisen. Die anderen haben einen der perfiden Christenmemme  nicht unähnlichen Größenwahnsinn vorzuweisen, auf Biegen und Brechen  unbeirrbar und durch nichts belehrbar "den ersten Platz in allem" einzunehmen zu wollen (vgl. Kol 1,18). Das hat sie schließlich auch zu schändlichen Komplizen des abscheulichsten  Verbrechens (Christensekte) gemacht.

Dies tun sie bezeichnenderweise nach dem Credo der Christendesperados: Unser Desperadoglaube versetzt Berge (vgl. Mt 17,20; Mt 21,21) und die Wahrheit, dass wir Atrott nicht das Wasser reichen können, allemal ... 

Die Kollaboration mit christlichen Verbrechermemmen gegen Initiator der Sterbehilfe in Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie der Kritiker des Christentums hat die freigeistige Bewegung in Deutschland mit einem Schandfleck versehen. So werden es auch künftige Generationen von Freigeistern in Deutschland sehen. Sterben die für sich selbst Agierenden aus, womit naturgemäß zu rechnen ist, werden objektive Maßstäbe einkehren. Wie die Deutschen sich schon immer aus Neid wegen der Überlegenheit der Juden an Intelligenz zu Verbrechen gegen diese von den Christenmafiosi haben aufhetzen lassen, so haben die Freigeistigen sich aus Neid, weil sie der gemeinten Person nicht das Wasser reichen können, sich von den Christen schändlich zu Komplizen von deren Verbrechen gemacht. Das werden künftige Generationen von Freigeistigen so sehen. Es versteht sich auch von selbst, dass nicht nur die DGHS, sondern auch die Freigeistigen für ein faires Verfahren hätten eintreten müssen.  Deshalb finden sie auch nichts Schändliches dabei, dass die christlichen Diebe es nicht getan haben.  Das also einmal als eine Prophetie ...!

 Der gemeinte trojanische Christ will  als Verbrecher gegen Initiator der Sterbehilfe in Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie den Kritiker des Christentums ein Denkmal für die Opfer der Christensekte nicht nur verhindern, sondern sogar verteufeln. Davon zeugt sein Eifer von satzungswidrigen Vereinsausschlüssen. Sein christlicher  Fanatismus ist allein durch die Tatsachen hinreichend erwiesen, dass

  • die Ergüsse seiner Jesusmeise (obendrein noch in seiner Arbeitszeit als Geschäftsschieber fabriziert), mit der Zielsetzung der DGHS angeblich konformgehen würden,
  • jedoch ein Eintreten für aktive Sterbehilfe unter strengen Voraussetzungen, sowie ein Denkmal für die Opfer des Christentums er als Grund zum Vereinsausschluss  betrachtet.

Wahres christliches Tollhaus: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben ...! Mit so etwas muss man rechnen, wenn man die Geschäftsstelle einem Exponenten der Feinde ausliefert. Man gewinnt den Eindruck, dass die Doofis erst dann agieren würden, wenn er bekennen würde: Ja ich bin ein Trojanisches Pferd meiner Sekte bei euch und will Jesus zu euren Herrn und Gott machen ... Aber vielleicht noch nicht einmal dann würden diese Blödiane reagieren ...!

Im Übrigen sollte als Geschäftsführer der DGHS eine Person von Anstand fungieren und kein christlicher Hasszwerg, welcher mit seinen Jesusausführungen beweist "ein in Wahn Befangener zu sein". Genau diese psychologische Projektion - ganz typisch für einen christlichen Giftzwerg! - tätigt er gegen den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland, Schweiz und Österreich, Kritiker des Christentums und Gründer der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Wenn diese Figur obendrein noch bei anderen "Unzurechnungsfähigkeiten" meint geltend machen zu müssen, auch dann haben wir einen typisch christlichen Giftzwerg vor uns, der alle seine Mängel seinen Rivalen andichtet und sich selbst alles zuschreibt, was ihm am meisten mangelt. Typisch christlich! Von so etwas sollte die DGHS frei sein!

Wenn der Initiator der Sterbehilfe in Deutschland für seine Initiative auf Anstiftung der Christensekte illegal verhaftet wird, illegal in U-Haft gehalten und illegal verurteilt wird, um ihn als Gegner für das organisierte Verbrechen (Christensekte) auszuschalten, dann hat die DGHS sehr wohl ein Interesse daran, dass den Opfern der Verbrechen der Christensekte gedacht wird und die Kunde über diese nicht unterdrückt wird. Opfer der Christensekte sind z. B. auch alle im Sterben Gequälte, und zwar diejenigen, die aus christlicher Bosheit ("Leiden läutert", "Nachfolge Jesu am Kreuz" etc.) leiden mussten und müssen. Insofern ist die DGHS schon vom Prinzip her eine Gesellschaft für die Opfer des organisierten Verbrechens: "Jesus kam, um die Welt zu kreuzigen" (Philippusevangelium).  Wäre das christliche Verbrechen an dem Initiator der Sterbehilfe in Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie der Kritiker des Christentums schon damals bekannt gewesen, wäre die Abstimmung positiv ausgegangen.

Dass der christliche Verbrecher, der das alles für seine Sekte intern aus der DGHS heraus deichselt und, wie weiter unten dokumentiert wird, mit besonderem christlichen Gift, d. h. Gehässigkeit, dabei vorgeht, sich diesem widersetzt, ist doch klar ...! Wie kann eine christliche Verbrechermemme dafür sein, dass ihrer eigenen Verbrechen und der ihrer christlichen Komplizen  gedacht wird ...? Die Opfer sollen  verbrannt (am besten bei lebendigem Leib), im Keller versteckt und vergessen bleiben. Wen wundert es, dass christliche Verbrecher verhindern, dass ihre Leichen im Keller ausgegraben werden? D. h., die fragliche christliche Verbrechermemme hat aus Eigennutz, man könnte auch sagen: Selbstsucht,  keine Kompetenz der Mitsprache. Der Betreffende agiert für sich selbst und wenn für andere, dann für seine christlichen Komplizen. 

Es zeugt von extremem "Sachverstand" und hohem "moralischen" Niveau, dass sich Freigeistige von Christen - und dazu noch von betroffenen Verbrechern dieser Sekte. vorschreiben lassen, ob sie ein Denkmal für die Opfer dieses organisierten Verbrechens errichten oder nicht... Triumph der Perfidie, Triumph des organisierten Verbrechens (Christentum) ...!

Selbst der schlimmste Verbrecher kann sich Besseres vorstellen als an seine Schande erinnert zu werden - und Christen schon ganz und gar. Wie in vorherigen Kapiteln nachgewiesen und auch weiter unten aufgezeigt, ist die besagte Unperson selbst ein Mittäter christlicher Hassverbrechen.  D. h. mit dem Denkmal ist auch er als eine schändliche Person betroffen. Schon allein eine solche "engagierte" Christenmemme wie im vorliegenden Fall kann man nicht sein, ohne solche Verbrechen für seine Ideologie billigend in Kauf zu nehmen. Juristisch nennt man so etwas Fahrlässigkeit! Deshalb irren sich auch die Kirchenmitglieder sehr, wenn sie glauben, sie seien an all den Verbrechen ihrer Sekte unbeteiligt. Ohne solche "Blutspender" würden solche Verbrechen nicht funktionieren, wie ein "Hirte" nur "Hirte" ist, weil es Schafe gibt.

 D. h. ein christlicher Verbrecher,  handelt hier sehr, sehr eigennützig, skrupellos und entgegen dem Vereinsinteresse für ein organisiertes Verbrechen, dem er als Fanatiker angehört. Er ist nicht nur Mitläufer, sondern selbst Täter in diesem organisierten Verbrechen (Christensekte).  Er handelt schon gegen das Vereinsinteresse, weil diejenigen,  die er mit Ausschlüssen aus dem Verein entfernen will, im Unterschied zu seiner (christlichen) Sekte keine Gegner der Sterbehilfe sind. Oder ist die Christensekte neuerdings ein Freund der DGHS? Wenn dem so sein sollte,  dann nur deshalb, weil der christliche Verbrecher die Seele des Vereins nicht nur an die Gegner (Feinde) der Zielsetzung verkauft, sondern sie auch ermordete. Damit muss man immer rechnen, wenn man die Geschäftsstelle jemanden aus dem Lager der Gegner überlässt.

Dies wird mit perfiden Phrasen, wie z. B. "Jesus würde heute Mitglied der DGHS sein" getarnt. Obendrein: Welch' eine Ehre einen Schwerverbrecher mit Todesstrafe und obendrein noch den Initiator  des größten organisierten Verbrechens des Planeten (siehe Erklärung des Papstdespoten über die Verbrechen seiner Sekte vom 12. 3. 2000), vermutlich sogar unserer Galaxie, als "Mitglied" zu haben ...? Nur Unzurechnungsfähige und Verbrechertypen reißen sich darum ...! Kleine Doofis fühlen sich auf diese Weise sehr "geehrt"...!

 Die Christen sind immer in erster Linie Christen. Um ihre Illoyalität gegenüber anderen Organisationen zu tarnen, werden sie immer für christlich erklärt, z. B. "nation under god" (weil sonst die Christen die Nation nicht akzeptieren), Deutschland sei ein christliches Abendland und weiter nichts (weil man alles andere vernichten will) oder "Jesus als Mitglied der DGHS" (weil man sich sonst als Trojanisches Pferd nicht tarnen kann, z. B. schändlich beim ideologischen Gegner sein Gehalt abzukassieren) ...

Christliche Verbrecher und Verbrechen, dass trifft auch diesen Heuchler zu, der heute die Geschäfte der DGHS schiebt. Er hält nicht nur seinen Komplizen die Stange. Man kann es nicht genug betonen:  Er selbst ist  ein christlicher Verbrecher, der für seine Sekte Verbrechen verübt! Ohne seine entscheidende Komplizenschaft als Trojanisches Pferd - oder in welcher Komplizenziegenschaft auch immer - hätten die Christen niemals ihr Verbrechen an dem Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie dem Kritiker des Christentums verüben können.

 

Ein christlicher Verbrecher schützt hier in eigener Sache seine und seiner christlichen Komplizen unendliche Verbrechen, damit diese weiterhin verübt werden können. Donnerwetter, eine christliche Verbrechermemme, selbst Verbrecher in diesem organisierten Verbrechen  gegen den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland, Österreich und der Schweiz erdreistet sich hier Täterschutz für sich selbst und seine Sekte zu verüben,  indem sie Leute aus einem Verein ausschließen, will, die den Opfern dieser abscheulichen Verbrechen und nicht den Tätern  gedenken wollen! Das obendrein noch in einem Verein, der von Freigeistigen gegründet wurde!  Triumph der christlichen Perfidie!  Wie kann ein christlicher Verbrecher dafür sein, dass seinen und seiner Komplizen Opfer noch ein Denkmal gesetzt wird? Es ist ein Triumph christlicher Perfidie und christlichen Verbrechertums, dass dies in einem Verein geschehen kann, der von Freigeistigen gegründet wurde.

 

2. Verwirklichung des christlichen Hassprogramms der Sterbehilfe: „Jesus kam um die Welt zu kreuzigen“ (Philippusevangelium). Dass der Übeltäter dabei selbst beinahe in die Grube gefallen wäre, die er der Menschheit fabrizierte, steht auf einem anderen Blatt. Christliche Mafiosi, Verbrechermemmen, Desperados und Terroristen wollten sich das Sterben als Exerzierfeld für ihre perfide Kreuzigung der Menschheit erhalten. Dem machte besagte Initiator der Sterbehilfe in Deutschland nach dem Weltkrieg II  einen Strich durch die Rechnung. So ein "Verbrechen" ...! Dafür muss er ins Gefängnis! Wozu haben wir christliche Politiker und von Christen wimmelnde Medien in Deutschland?

 

2.1  Im Jahr 1978 fragte die damalige deutsche Bundesregierung  die Christensekten, ob man Sterbehospize  wie damals bereits schon in Groß-Britannien vorhanden auch in Deutschland einrichten solle. Mit lächerlichen Begründungen wollten die perfiden Menschenquäler sich das Sterben als Exerzierfeld der  Kreuzigung der Menschheit retten und lehnten daher alle Sterbehilfe kategorisch ab. Im Jahre 1980 gründete die besagte Person die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Mit ihr wurde Sterbehilfe so populär, dass die Christen nicht wagten, sie in Bausch und Bogen als Kreuzigung der Menschheit sich zu reservieren.  Es ging nun um die vom Staat freigemachten Gelder für Hospize. Dieses Geld wollten die perfide „Selbstlosigkeit“ heuchelnden christlichen Mafiosi allein für sich einheimsen.

 

Das war nur zu erreichen, indem der Initiator der der Sterbehilfe in Deutschland nach dem Weltkrieg II eingebuchtet wird. Gleichzeitig war ein Exempel in Deutschland zu statuieren, wie das ausgeht, wenn jemand etwas gegen das organisierte Verbrechen (Christensekte) wagt zu innovieren. Es muss einmal ein Exempel mit einer Welle von Massenhysterie gesetzt werden, wer Herr im Hause ist, d. h., wer in Deutschland die Macht und das Sagen hat: das organisierte Verbrechen namens Christentum.

 

Nachdem der Versuch der Christensekte scheiterte, ihn mit Steuerhinterziehung wirksam zu kidnappen wurde die Strafbarkeit der Sterbehilfe mittel Chemikalien dreist, rotznäsig und mit hoher krimineller Energie, in welcher die Christen, wie schon die Geschichte lehrt,  nie zu übertreffen waren,  erfunden. In einem Gutachten, das der Experte für Chemikalienstrafrecht Prof. Dr. Franz-Josef Peine von der FU Berlin dem Gericht vorgelegt hat, wird dies klar ausgeführt.

 

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Das ist keineswegs nur die Meinung eines Professors allein, sondern die Erkenntnis der deutschen Justiz und sogar diejenige der Ermittlungsbehörden, solange sie glaubten noch mit dem billigen Trick einer Steuerhinterziehung  ihr Hassverbrechen gegen den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg  II in Deutschland  tarnen zu können.

 

„Für den Verkauf von Zyankali könnte Atrott nicht belangt werden. Um ihn über die Steuer zu fassen, müßte die Kripo erst mal einige der Käufer ermitteln. Und das wird schwer." (DER SPIEGEL 8/1992, 17. 2. 1992, „Tod aus der Tüte“, elektronisch veröffentlicht auf: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680983.html

 

Im Jahre 1984 verhalf der Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, der Schweiz und Österreich einer Patientin in einer Klinik am Chiemsee mittels Zyankali zum Erlösungstod. Eine Frau, deren Gesicht von einem Basaliom zerfressen wurde, wollte sterben, bevor der Krebs vom Gesicht in Gehirn sich einfraß. Es wurde bekannt, dass der Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg  II in Deutschland die Chemikalie für den Freitod geliefert hatte. Der Fall wurde vom Landgericht Traunstein, später in der Revision vom Oberlandesgericht München (1Ws 23/1987 OLG München vom 31.7.1987, NJW Heft Nr. 46/1987) geprüft. Beide Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass an dieser Sterbehilfe rechtlich nichts auszusetzen ist. Deshalb konnte in der Folge der Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg  II in Deutschland von der Rechtmäßigkeit seiner Sterbehilfe ausgehen. Alles andere ist von christlichen Mafiosi angestiftete Hysterie ("Welle"), die (deutschen) Massen einmal mehr und schon wieder zu Verbrechen zu veranlassen und Verbrechen (von Christen oder von Christen Angestifteten) zu schlucken. Der Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg  II in Deutschland erklärt seine Abscheu vor dem organisierten Verbrechen (Christensekte), die ihm unterstellen wollen, er handele so wie Christen, die nur durch Verbrechen zu dem gekommen sind, was sie sind und haben. Es handelt sich hier auch um kein irrtümlich verübtes Verbrechen, weil man die Rechtslage nicht kannte. Die Christen oder christlich Angestifteten haben genau die Rechtlage gekannt, aber nachher auf das Credo des organisierten Verbrechens vertraut: Unser christliche Verbrecherglaube versetzt Berge (Mt 17,20) und Wahrheit wie  das geltende Recht allemal ...! Christentum war ist und bleibt Verbrechertum. Dies beweisen in Deutschland keineswegs nur die Anfänge der Sterbehilfe, sondern auch die Aufhetzung des organisierten Verbrechens (Christensekte) und seiner biologischen Roboter (christliche Politiker, Beamte, Medien etc.) gegen Konkurrenten der christlichen Verbrechersekte, z. B. "Jugendreligionen", Scientologen etc.

 

 

2.1.1 Zeugenaussage von Frau R.  vor der Kriminalpolizei

 

Da die Sterbehilfe mittel Chemikalien nach geltendem Recht nicht strafbar war, wollten selbst die christlichen  Diebe und (vom christlichen) Staat gedeckte christliche Gerichtsbetrüger, Diebe, Verketzerer und Terroristen etc.,  welche die zu evangelisierende Organisation  (DGHS) stahlen, diese gegen Gebühr ausüben.  (Wo ist übrigens eine Sterbehilfe kostenlos? Wo ist die kostengünstiger als die vom Initiator der Sterbehilfe in Deutschland nach dem Weltkrieg II geleistete? Wo, ja wo ...?

Die Person, um die es in den Zeugensaussagen geht, ist der christlich, d. h. perfide, Evangelisator der von Feinden des organisierten  Verbrechens (Christensekte) gegründeten Organisation der alles das verketzert, was er geheim selbst für richtig und rechtens hält. Das beweisen die  kopierten Dokumente aus einer kriminalpolizeilichen Vernehmung:

 

 

 

2.1.2 Zeugenaussage von Herrn M.  vor der Kriminalpolizei

 

 

Das sind Zeugenaussagen über die Heuchelei, Hinterfotzigkeit und Perfidie (alles sehr typische Charaktereigenschaften des Abschaums der Menschheit, d. h. der Christen!), welches als Trojanisches Pferd, das die DGHS für das christliche Verbrechen unschädlich machen soll, sehr kennzeichnen ...!  Die Lüge ist nicht die zweite, sondern die erste von solchen Verbrechermemmen! Wer kann solch einem Naturlügner glauben …? Bei anderen Menschen muss man vielleicht fragen, wann sie lügen. Bei diesem Abschaum von Christen muss man fragen, wann sie die Wahrheit einmal sagen … Diese Zeugenaussagen beweisen, dass die christliche Verbrechermemme gar nicht weiß, was sie will, außer Angeberei,  Geld, Schändung des Gründers seines Arbeitgebers und die Schädigung seines Arbeitgebers.  Die Sterbehilfe des Initiators der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland entsprach dem geltenden Recht. Warum sollte man sie also nicht ausüben...? Die christliche Falschzunge  hatte übersehen, dass man einen Ketzer nicht verhaften kann unter dem Vorwand, eine angebliche Straftat verübt zu haben,  während diejenigen, die ihn verteufeln und ausbooten sollen,  das Gleiche machen wollen ...  Lügner und Betrüger haben es schwer, ständig die Folgen ihre Lügen zu überblicken ... Typisch, typisch christlich geht es allein um ein Verbrechen gegen einen Widersacher des organisierten Verbrechens (Christensekte), was  wiederum typisch christlich hinter der Fassade von hehrer "Moral"  oder "Recht und Ordnung" verübt wird. Auf diese Weise hat das organisierte Verbrechen (siehe Erklärung des Papstes vom 12. März 2000 zu den Verbrechen seiner Verbrechersekte) schon immer sich vom Verbrecher zum "Märtyrer"  und die Opfer seiner Verbrechen, d. h. die Märtyrer, als "Verbrecher" dummdreist, rotznäsig und perfide (sogar mit Berufung auf "Gott" bzw. seinem Verbrechergott) gelogen. Wer kann besser lügen als ein organisiertes Verbrechen, welches über seine Verbrechen ca. 2000 Jahre dreckig, hinterfotzig und perfide  lügt ...?

 

Nun hat die christliche Verbrechermemme geschnallt, dass die Anstifter des Verbrechens  gegen den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie dem Kritiker des Christentums ein neues Programm für ihre Sklaven, biologischen Roboter und sonstige Mafiosi geschrieben haben. Dieses hat den folgenden Inhalt:  Sterbehilfe mittels Chemikalien ist strafbar. Dies Programm wird von den durch die Jahrtausende äußerst geschliffenen Lügenmafiosi genauso gelogen,  wie z. B. die "jungfräuliche Empfängnis" der Göttin Isis, Pardon, der Christenmafia, die  "Kreuzigung" des christlichen Verbrechergottes,  dessen "Auferstehung von den Toten" oder angebliche Fahrt in die Hölle, (Ganovenjargon: "Himmelfahrt") ... Man sieht, dass die Verbrechersekte in der Produktion und im Aufzwingen von Lügen (notfalls mittels Massenhysterien) schon seit Jahrtausende äußerst geübt ist. Nichts kommt von nichts und das größte organisierte Verbrechen des Planeten auch nicht.

 

 

 

 

Für etwas, was legal ist und was er selbst tun will, soll der  diese Sekte verabscheuende Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie dem Kritiker des Christentums ein Berufsverbot,  am besten lebenslang. erhalten. Wenn es um die Sicherung seines Diebstahls geht, dann ist dieser Dieb  nicht nur skrupellos, sondern auf einmal auch kreativ. Entweder den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie dem Kritiker des Christentums lebenslang einsperren oder lebenslanges Berufsverbot. Dann hätte diese perfide Verbrechertype ihren Diebstahl lebenslang sich gesichert. Nur um dieses Finanzpolster, wie er es an anderer Stelle ausdrückt, geht es ihm. Das ist die "hehre Moral" von (christlichen) Hinterfotzen!

 

Alles andere, womit sich die  christliche Verbrechermemme ihre Geldgier schönlügen will, ist typisch gelernte christliche Perfidie!   Der von Perfidie triefende christliche Hochstapler war für seine Verbrechersekte nur noch als ein  Spion und Agent verwendbar, weil er sich mit verbrecherischen Äußerungen zu den NS-Gräueltaten  (hier klicken S. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7), die seine Gewissenlosigkeit entblößen,   unbrauchbar gemacht hatte. Überall, wo er vorgezeigt worden wäre, hätte er nicht nur als Krampfknäuel abgestoßen, sondern wäre mit diesen NS-Äußerungen leicht stumpf gemacht worden und hätte seine Auftraggeber nur geschädigt.  Würde er in eine andere Position gehievt, hätten die Gegner sogleich beste Argumente gegen ihn, die selbst die sonst extrem versierten  christlichen Lügenkünstler schlecht weglügen können. Nicht nur die hier veröffentlichten  Zeugenaussagen beweisen, dass der Glaube an die Strafbarkeit solcher Sterbehilfe nach deutschem Recht ein christlicher Glaube ist, d. h. die Perfidie von Verbrechermemmen im religiösen Gewand, welche  Berge versetzt und die Wahrheit allemal! Diese Wahrheit bleibt auch dann wahr, wenn deutsche Roboter von diesen Verbrechermemmen anders programmiert sind und gegenteilige Programme erbrechen ...
Was ist schon die Aussage programmierter biologischer Roboter gegen die von Menschen, die mit Vernunft begabt sind?   Das ist übrigens der Beitrag einer christlichen Hinterfotze zu einem "fairen Verfahren" bei einer Person, dessen Brot sie isst und die sie bestohlen hat. Der von Perfidie triefende Christenverbrecher will seinen Diebstahl nicht nur durch illegale Freiheitsberaubung des Bestohlenen, sondern auch durch ein lebenslanges "Berufsverbot" gesichert wissen. Seine christlichen Verbrecherkomplizen sollen ganze Arbeit leisten.  Schließlich ist der Kern seines Credos: "... nichts ist euch (christlichen Verbrechermemmen) unmöglich (Mt 17,20)" . Vor allen Dingen kein Verbrechen war und ist ihnen unmöglich ...!

 

 

 

3. Zunächst versuchte man sich ans geltende Recht zu halten. Erst als  die Christen mit dem Versuch scheiterten, den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland mittels Steuerhinterziehung zu Fall zu bringen, entschlossen die Christen sich zum handfesten Hassverbrechen gegen ihn.

 

Wiederholen wir noch einmal der Wichtigkeit halber:  Im Jahre 1984 wurde eine erste Sterbehilfe dieser Art in einer Klinik am Chiemsee eines deutschen Medizinprofessor durchgeführt. Es wurde bekannt, dass die Chemikalie vom Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland  herbeigebracht wurde. Sowohl das Landgericht Traunstein als auch das Landgericht München prüften diesen Fall und kamen zu dem Ergebnis, dass diese Sterbehilfe rechtlich nicht zu beanstanden ist. (Beweis: 1Ws 23/1987 OLG München, NJW Heft Nr. 46/1987). Die christlichen Verbrechertypen bzw. Roboter, die gegen den Gründer der DGHS nun tätig wurden, wussten das sie damit den DGHS-Gründer nicht wegen des  Chemikaliengesetzes belangen konnten. Noch im Februar 1992 werden die Ermittler mit folgender Stellungnahme im „SPIEGEL“ zitiert:

 

„Für den Verkauf von Zyankali könnte Atrott nicht belangt werden. Um ihn über die Steuer zu fassen, müßte die Kripo erst mal einige der Käufer ermitteln. Und das wird schwer." (DER SPIEGEL 8/1992, 17.2.1992, „Tod aus der Tüte“, elektronisch veröffentlicht auf: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680983.html

 

 

So verhafteten sie den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland und Kritiker des Christentums im August 1992 wegen angeblicher Hinterziehung von angeblich nicht versteuerten ca. 200.000 DM. Die Beschuldigung beruhte allein auf der einzigen Aussage einer liebestollen Zeugin deren Liebe vom Initiator der Sterbehilfe in Deutschland  nicht erwidert wurde. Daraufhin entwickelte sich die deutsch-herrschsüchtige Runzelpunzelsauerfratze zu einer Hyänin … (Christen sind ohnehin Hyänen im Schafspelz).

 

Trotzdem, der Trick Steuerhinterziehung, z. B. angewendet gegen die Rivalen Hare-Krishna oder  Scientologen, funktionierte nicht gegen den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland. Wenige Tage darauf mussten die christlich programmierten deutschen Roboterautomaten in Justizrobe den Initiator der Sterbehilfe in ihrem Land wieder freilassen.  Selbst, wenn  der Vorwurf (der Steuerverkürzung in der genannten Höhe) sich als richtig erwiesen hätte, hätte er niemals zu einer Freiheitsstrafe geführt.  (Ein deutscher Tennisstar hinterzog ca. 20 Mio. DM oder ca. 10 Mio. Euro, ohne auch nur einen Tag festgenommen worden zu sein. Allein dieser Vergleich zeigt die Tollheit, Massenhysterie und kriminelle Energie christlich programmierter Verbrecherautomaten …!).

 

Mal eine Frage: Sind biologische Roboterautomaten überhaupt Menschen? Ein Mensch kennzeichnet sich durch die Begabung mit Vernunft. Eine weitere Frage: Haben sich die Deutschen nicht schon anderer Stelle im 20. Jahrhundert  als best funktionierende Verbrecherautomaten erwiesen?

 

Es gibt in Sachen „Steuerhinterziehung“ zu viele Vergleichsfälle, die die christlichen Verbrechertypen als solche zu leicht in der Öffentlichkeit entlarvt hätten. Dagegen gibt es in Sachen Chemikaliengesetz ganz wenige Urteile überhaupt. Da kann man den Christenschafen leichter ein X für ein U vormachen.

 

Die christlichen Verbrechermemmen hatten bereits 1985 den DGHS-Gründer stürzen und den Verein evangelisieren wollen. Dabei erwiesen sie sich einmal mehr und schon wieder als die geborenen Verlierer. Deshalb sind sie auch  Christen, weil sie unter Fair Play jämmerliche Verlierer sind und bleiben. Daraus schlossen die Christen, dass hier die Verbrechertricks des Verbrechergottes Jesus „Christ“ streng anzuwenden sind, um erfolgreich zu sein:

 

Mt 12,29

29 Oder wie kann jemand in das Haus des Starken hineingehen und seinen Hausrat rauben, wenn er nicht zuerst den Starken bindet? Erst dann kann er sein Haus plündern.

 

Mk 3,27 

27Niemand kann in das Haus des Starken hineingehen und seinen Hausrat rauben, es sei denn, er binde zuvor den Starken; dann erst wird er sein Haus berauben.

 

Eine Evangelisierung der DGHS war nicht möglich, ohne die Fesselung, d. h. Inhaftierung, des Initiators der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, weil die Verbrechermemmen jeden Krieg gegen ihn verlieren, sofern sie sich an Recht und Gesetz halten müssen.  Nachdem die christlichen Verbrechermemmen mit der Steuerhinterziehung Schiffbruch erlitten und unbedingt den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland inhaftieren wollten, schritten sie nun zum Verbrechen der Rechtsbeugung und erklärten  genau dieselben Fälle, die sie im August 1992, also fünf Monate zuvor, noch als angebliche Steuerhinterziehung geltend machten, nun für Verstöße gegen eine Gefahrstoffverordnung.  Rufen wir uns in Erinnerung zurück: Das organisierte Verbrechen (Christensekte) und seine biologischen Roboter wussten, dass sie damit ein Verbrechen der Rechtsbeugung gegen den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland verüben:

 

Für den Verkauf von Zyankali könnte Atrott nicht belangt werden.“ (DER SPIEGEL 8/1992, 17.2.1992, „Tod aus der Tüte“, elektronisch veröffentlicht auf: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680983.html).

 

 

Wie gesagt, die christlichen Verbrechermemmen  spekulierten dabei, dass die Gefahrstoffverordnung gar nicht in der Öffentlichkeit bekannt ist und Prozesse wegen dieser noch viel weniger. Die Gefahrstoffverordnung hätte dann Anwendung finden können, wenn, z. B. jemand mehrere Tonnen von Gift in den Lech, die Donau, den Rhein oder ein anderes  Gewässer gebracht und so die Umwelt verschmutzt hätte. Es handelt sich um ein Umweltschutzgesetz. Selbst dort, wo es zu Handlungen der beschriebene Art und zu Gerichtsverfahren kam, gab es nur Freisprüche. Meistens geht es dabei um große Firmen, mit denen sich der deutsche Staat schon wegen ersehnter Parteispenden nicht anlegt. Es handelt sich hier noch nicht einmal um ein Gesetz, sondern nur um eine Verordnung. Dazu war diese hier noch nicht einmal anwendbar (Beweis: 1 Ws 23/1987 OLG München, NJW Heft Nr. 46/1987). 

 

Es ist dort klar, dass der Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland nach den Urteilen aus Traunstein und München von der Rechtmäßigkeit seiner Sterbehilfe ausging. Sollte er sich über die Gerichte Deutschlands erheben? Selbst wenn die christlichen Verbrechertypen im Richtermantel in Augsburg recht gehabt hätten, dass das Chemikaliengesetz hier anwendbar sei,  dann hätten sie die Sache dem Bundesgerichtshof zu einer Entscheidung vorlegen müssen. Ein Landgericht darf aber nicht gegen ein Oberlandesgericht ein Urteil fällen, auch ein Oberlandesgericht nicht gegen ein anderes auf gleichem Level. Dann ist die Sache dem Bundesgerichtshof (BGH) vorzulegen.

 

Selbst, wenn dann der Bundesgerichtshof (BGH) dann gegen das Münchener Oberlandesgericht entschieden hätte, hätte man den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland freisprechen müssen.  Auf der Grundlage der genannten Urteile konnte der Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland nach Treu‘ und Glauben von der Rechtmäßigkeit seiner Handlungen ausgehen. Aus diesem Grund unterblieb von vornherein die Vorlage beim Bundesgerichtshof. Im Übrigen setzt das organisierte Verbrechen anstelle Treu‘ und Glauben, welche die soziale Existenz des Menschen konstituieren, Lüge, Betrug und Perfidie. Letzteres bedeutet das Schonlügen christlichen Verbrechertums und seiner Abscheulichkeiten - zumindest erst einmal für zwei Jahrtausende -  als deren Gegenteil, besonders als „Liebe“.

 

Christentum war, ist und bleibt Verbrechertum! Man wollte den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, Schweiz und Österreich sowie den Kritiker des Christentums auf Biegen und Brechen weghaben. Die DGHS sollte evangelisiert werden und ist durch solches Verbrechen evangelisiert worden. Hand auf’s Herz: Wie anders als durch Verbrechen hat sich das organisierte Verbrechen (Christentum) jemals ausgebreitet? Das ist Standard für eine Sekte, welche Verbrecher sammelt.

 

 

Lk 5,31 Und Jesus antwortete und sprach zu ihnen: Nicht die Gesunden bedürfen des Arztes, sondern die Kranken;

Lk 5,32 ich bin nicht gekommen, Gerechte zu rufen, sondern Sünder zur Buße!

 

Die „Therapie“ dieses Verbrechergottes besteht darin nach dem Motto: Der Glaube versetzt Berge (vgl. Mt 17,20 und Mt 21,21) und die Wahrheit allemal, die Lüge als „Wahrheit“, Perfidie als „Martyrium für die Wahrheit“, Verbrecher und Terroristen generell als „Märtyrer“ oder gar als „Heilige“, Hass als „Liebe“, unstillbare Rache als „Jüngstes Gericht“ , Hinterfotzen als „Brüder und Schwestern der Barmherzigkeit“ und Charakterschweine als „Moralapostel“ etc.  zu lügen. Wie wollen sich Größenwahnsinnige als "Hirten" über Menschen erheben und Letztere als "Schafe" degradieren (das ist eine Spezies unterhalb des Menschen!), wenn sie nicht sich selbst als "gesund" lügen und die Gesunden ("Schafe") als "krank"? Das ist christliche Perfidie.

 

Es gibt keinen christlichen Glauben, es gibt nur die Perfidie von hinterfotzigen Verbrechermemmen! Es gibt keine Schweinerei, vor welcher diese Charakterschweine (Ganovenjargon: „warme Brüder und Schwestern der Liebe und Barmherzigkeit“) zurückschrecken würden. Selbst Satan hat Schwierigkeiten mit der moralischen Verkommenheit und Hinterfotzigkeit von Christen Schritt zu halten!

 

Die christlichen Verbrechermemmen und ihre biologischen Roboter in Deutschland  wussten, dass es nicht strafbar ist, was sie dem „reichen Juden“ wieder einmal und schon wieder vorwerfen.  Aber ohne diese Straftaten konnten sie nicht  den Starken  fesseln, um sich dann sein Lebenswerk  zu stehlen (vgl. Mt 12,29 und Mk 3,27).

 

Ihre „Rechtstreue“ haben Christen und von ihnen programmierte biologische Roboter schon immer dadurch „bewiesen“, indem sie  gleichzeitig den moralischen Zeigefinger wegen angeblicher oder tatsächlicher Verbrechen bzw.   Menschenrechtsverletzungen gegen andere Staaten erheben.  Das sind die bekannten psychologischen Projektionen von Objektivationen der Perfidie und des Verbrechertums, d. h. von Christen!

Nach damaliger Rechtslage konnte man einen Beschuldigten - gleichgültig, welcher Verdächtigungen gegen ihn erhoben wurden - nicht mehr als sechs Monate festhalten. Das natürlich sowohl den internen christlichen Trojanischen Pferden als auch deren  Komplizen bekannt, die sich mit Verbrechen gegen  den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland und Kritiker des Christentums vergingen. Die Augsburger Zeitung berichtet im April 1993 Folgendes:

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Diese höchstzulässige Zeit wurde um gut das Doppelte überschritten, d. h. zum Verbrechen einer illegalen Verhaftung des Initiators der Sterbehilfe in Deutschland wegen legaler Sterbehilfe zusätzlich das Verbrechen einer illegalen U-Haft verübt, die auch dann ein christliches bzw. deutsches Staatsverbrechen geblieben wäre, wenn, die Projektionen christlicher Kriminalität auf den Initiator keine Projektionen gewesen wären, was der Fall ist.  Das ist aber noch lange nicht das Ende der von Perfidie triefenden Besudelungstricks christlicher Verbrechermemmen. Zumal auch die evangelisierte DGHS das Brot des Initiators der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland isst, wäre es ihre Pflicht gewesen, wenigstens für ein faires Verfahren für den Vereinsgründer zu plädieren und die Öffentlichkeit auf offensichtliche Rechtsbrüche der Behörden hinzuweisen. Doch daran denken christliche Hinterfotzen und Verbrechermemmen nicht im geringsten: Im Gegenteil, anstelle  diesen Rechtsbruch einer an sich schon illegalen U-Haft bloßzustellen, versucht er seine Mittäterschaft an diesen Verbrechen mit dem Erfolg des Verbrechens zu rechtfertigen. Im Vereinsblatt "Humanes Leben - Humanes Sterben" 2/2006 schreibt das Trojanischer Pferd seine Fratze als Mitverbrecher völlig verlierend:

 

"Der damalige und heutige Geschäftsführer war überzeugt, dass Atrott legal verhaftet wurde und dies wurde letztlich durch das rechtskräftige Urteil des Jahres 1994 gegen Atrott [nach dessen langer U-Haft im Jahr 1993] bestätigt."

 

 

Es sieht also keine Pflicht, einen Beschuldigten solange als unschuldig gelten zu lassen, solange der nicht verurteilt ist. Er hat damit seine Unfähigkeit für das Amt erwiesen, zu dem er nur durch von seinen christlichen Komplizen gedeckten Betrugsverbrechen, ja mit Gerichtsbetrug, gekommen ist. Für Urteile braucht das christliche Trojanische Pferd keine Richter. Die hat er selbst oder  für ihn schon seine Sekte  gesprochen. Warum gibt es Richtlinien für ein faires Verfahren? Weil sonst kein Urteil zustande kommt? Die Antwort:  Nein, weil solche unfairen Verhaltensweisen zu unfairen, d. h. falschen, Gerichtsurteilen führen ... Ein Urteil kommt immer zustande - nur was für ein solches? D. h., man kann nicht mit dem Erfolg eines Verbrechens dieses rechtfertigen. Wenn die Rechtskräftigkeit eines Urteils mit Wahrheit und Gerechtigkeit identisch ist, dann hätte der Papst am 12. März  2000 kein Eingeständnis unzähliger christlicher Verbrechen vollziehen brauchen. Fast alles der Verbrechen, die er nun angeblich bereut, schlossen mit rechtlich einwandfreien Gerichtsurteilen ab... Außerdem gibt es gegen den christlichen Verbrechergott auch ein rechtskräftiges Todesurteil. Der christliche Verbrecher sieht aber in diesem Fall nicht mit der rechtskräftigen Verurteilung seines Verbrechergottes  den Vorwurf des Verbrechers, der nur noch mit dem Tod zu bestrafen ist, erwiesen ...

 

Jemanden für unschuldig zu halten, solange er von keinem ordentlichen (sektenfreien) Gericht für schuldig erklärt wurde, dies  ist eine Verhaltensform zivilisierter Bürger, aber nichtchristlicher Verbrechermemmen. Das christliche Trojanische Pferd sieht auch keinerlei Anlass, gegen eine ungesetzliche U-Haftlänge des Initiators der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland zu protestieren, sondern er unterstütz diese Illegalität, um aus ihr sogar noch politisches Kapital zu schlagen. Gegen denjenigen, dessen Brot (Ganovensprache; "Finanzpolster") er isst, handelt er gewissermaßen nach dem Motto:  Da seht einmal, was das hier für ein Verbrecher ist. Da mussten wir (Christen)  einmal mehr und schon wieder das Gesetz brechen, um den Widersacher unserer (christlichen) Verbrechersekte Herr zu werden ...

Auch hier bewahrheitet sich die Erkenntnis des Philosophen Friedrich Nietzsche: "Wenn die (christliche) Verlogenheit um jeden Preis das Wort 'Wahrheit' für ihre Optik in Anspruch nimmt, so muß der eigentlich Wahrhaftige unter dem schlimmsten Namen wiederzufinden sein" (F Ecce Homo § 5).

 

4. Permanente Hassverbrechen der falschen Verdächtigung zum Nachteil des Initiators der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, gedeckt von einem christlichen Verbrecherstaat

 

Die Verbrechen der Christen sind zweifach: Einmal werden Handlungen der Humanität  als Straftaten (gegen die Gefahrstoffverordnung) des Initiators der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland erklärt, welches keine Rechtswidrigkeiten  sind. Zum anderen werden die handfesten  Straftaten von christlichen Komplizen gedeckt, d. h.  nicht verfolgt. Hier eine Übersicht der von der christlichen Sektenrepublik Deutschland gedeckten Straftaten beteiligter christlicher Komplizen:

 

a) Gerichtsbetrug der Christen („Konstantinische Schenkung“)

 

Der Inquisitionsscherge der Christensekte ging im Frühjahr 1993 zum zuständigen Registergericht und belog den Urkundsbeamten typisch christlich, d. h.  dreist, dass  der frühere Vereinspräsident 1.) handlungsunfähig, weil nicht zurechnungsfähig sei und b) erklärt hätte, er wolle von seinem Amt in der DGHS nichts mehr wissen und habe es hingeschmissen.

 

Beweis: Akte Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) beim Registergericht Augsburg (VR 1630) vom Februar 1994

 

(Es kursiert das Gerücht, dass das organisierte Verbrechen <Christentum> zwischenzeitlich die  Registergerichtsakte der DGHS zu einer „apokryphen“, d. h. unechten, Schrift erklärt haben soll. So ist sie immer gegen alles verfahren, was diesen perfiden Verbrechermemmen die Maske der „Liebe“ herunterreißt).

 

Mit diesem Gerichtsbetrug krallte sich der Dieb, typisch christlich, die Vereinsmillionen der so evangelisierten Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), d. h. ihr Millionenvermögen and Bargeld und Immobilien, unter den Nagel. Nur so konnten die christlichen Hass- und Betrügerratten  das vom Initiator der Sterbehilfe in Deutschland nach dem Weltkrieg II und Kritiker des Christentums  angeschaffte Millionenvermögen gegen ihn einsetzen.  Der Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, Österreich und der Schweiz wurde  mit einer Prozesslawine überzogen, so dass er, um seinen Bankrott zu vermeiden aufgeben sollte, den Diebstahl den Dieben wieder zu entwenden. (So etwas nennen Christen und Quasi-Christen: "demokratische Abwahl"). Keine  einzige Abwahl  war legal. Alles entsprach einer christlichen Verbrecherrepublik mit  Lügen,  Betrug und Manipulationen, ja sogar mit Schlägertrupps!  Eine christliche Republik ist eine Verbrecherrepublik, die so verbrecherisch ist, insofern sie christlich ist. Hunderttausende an DM (umgerechnet auch in Euros), die der Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, Österreich und der Schweiz angeschafft hatte, wurden nun von den perfiden christlichen und quasi-christlichen Dieben dafür eingesetzt, um den Bestohlenen fernzuhalten. Die christlichen Verbrechermemmen wussten, dass ihnen dieser Gerichtsbetrug niemals  gelungen wäre, wenn die Bestohlene frei gewesen wäre. Das war der Sinn seiner illegalen Verhaftung durch die christliche Verbrecherrepublik Deutschland, angestiftet durch das organisierte Verbrechen (Christentum)!

 

Obiges Bild: Rechtsanwaltskosten der DGHS allein im Jahr  1994

 

Das ist alles  Geld, was nicht diejenigen, die es ausgaben, angeschafft hatten, sondern Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, Österreich und der Schweiz, und zwar für Sterbehilfe. Die in christlicher Perfidie Geschulten warfen zwar dem Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, Österreich und der Schweiz vor, zu viel Geld für Prozesse ausgegeben zu haben. Der Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, hat nur Prozesse geführt, die im Zusammenhang mit der Propagierung der Idee der Sterbehilfe standen. Solche Ausgaben haben letztlich zum Vermögen des Vereins beigetragen, auch wenn man bei niedriger Intelligenz dies nicht zu sehen vermag. Die Diebe und Verbrechertypen haben dagegen das Geld für interne Vereinsstreitigkeiten verschleudert, für die kein Mitglied dem Verein Geld gegeben hat. Die Komplizenschaft der Diebe der evangelisierten DGHS mit den leider nicht durch Radikalenerlass entfernten christlichen Terroristen im bayerischen Staatsdienst ist allein dadurch erwiesen, dass  bei solchen Geldausgaben, der Status der Gemeinnützigkeit sofort zu entziehen war. Ein gemeinnütziger Verein darf nicht beträchtliche Summen für interne Vereinsstreitigkeiten ausgeben. Aber hier ist einmal mehr bewiesen: Christentum ist und bleibt Verbrechertum!

 

Triumph der christlichen Perfidie! Triumph des christlichen Verbrechertums! Mit dem Geld des Christenfeindes, das mit Gerichtsbetrug gestohlen wird,  wird dieser ausgetrickst! Wer kennt ein erfolgreicheres Verbrechertum als das Christentum?  Ohne die Fesselung (Inhaftierung oder versuchten Evangelisierung) des Initiators der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland nach Mt 12, 29 und Mk 3, 27 wären die nun herrschenden christlichen Gernegroße  niemals an das Geld gekommen, welches sie nun gegen denjenigen verschleuderten, der es angeschafft hat. Insgesamt wurden ca. 2 Mio. DM oder ca. 1 Mio. Euro verprozessiert, um den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland dann eine Abfindung von etwas unter einer halben Million DM dann doch später zu zahlen ... Lieber das Geld den Rechtsanwälten geben als dem Gründer. 

 

Zu keiner Zeit haben es die evangelisierenden Hochstapler vermocht, die Mitgliederzahl der Gesellschaft zu heben. Nur ein permanenter Niedergang der DGHS ist seit dieser, wie üblich, mit Verbrechen erfolgten Evangelisierung festzustellen.

 

Beweis: Siehe FAZ-Forum „Sterbehilfe“ – hier klicken

 

 

b.) Wiederholt verübte Hassverbrechen (Straftaten) der  falschen Anschuldigungen gegen den Bestohlenen:

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Schon allein, dass jede böse Verdächtigung, jede fahrlässige oder bewusste falsche Anschuldigung in einer christlichen Republik ihre Presse hat, spricht für den kriminellen Charakter einer christlichen Gesellschaft. Auch hier stellt sich philosophisch wieder die interessante Frage, inwiefern Dummheit böse macht ... Wie die unten  stehende Zusammenfassung zeigt, gibt es keine Gemeinheit, Falschheit, Gehässigkeit, Lüge  und Perfidie, vor welcher eine christliche Verbrechermemme (Ganovenjargon: "Märtyrer der Feindesliebe")  je zurückschrecken würde ...

 

 

4. Permanente moralische Anschwärzung des Feindes, d. h. Perfidien gegen den Initiator der Sterbehilfe nach dem Weltkrieg II in Deutschland, den die Christen  bestehlen wollen

 

 

4.1 Hohe moralische Anforderungen  für andere bei gleichzeitigen psychologischen Projektionen

 

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4.2 Grenzenloser Hass, unstillbare Rachsucht und skrupellose Perfidien der christlichen Hassratte  gegen andere, insbesondere gegen den Gegner

 

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Man glaubt gar nicht von welch einer „Feindesliebe“ so eine christliche Verbrechermemme besessen sind. Das war schon immer so. "Moral" ist nur  Perfidie  christlicher Verbrechermemmen. Sie ist die Aufforderung an die Dummen sich zu entwaffnen, bevor sie von den christlichen Verbrechermemmen hinterhältig überfallen und gefesselt werden! Wenn man hier Begriffe von "Lügengebäude", "im Wahn Befangener", "Delinquent" Jesus', Pardon, Atrotts  "Verbrechersyndikat" und von "keinen Grenzen menschlichen Anstandes" liest, dann wird man den Eindruck nicht los, als wolle eine Hassratte all den Dreck, den sie auf dem eigenem Gewissen hat, dadurch loswerden, indem sie ihn auf den Rivalen, den sie nicht das Wasser reichen kann,  projiziert. Im Übrigen beweisen diese Dokumente, wer zunächst einmal auf diesem Gebiet in dieser Weise ausgeteilt hat. So etwas vergessen die perfiden "Märtyrer" immer, wenn die Angegriffenen die "Unverschämtheit" besitzen sollten, sich zu wehren oder gar zurückzuschlagen. Oh, welch' ein Katzengejammer dann wegen der "Bosheit der Welt" ...!

 

Na, ja - bleiben wir lässig: Sind die Erfindungen von "jungfräulicher Empfängnis", "Jesus als Gott", "Jesu Auferstehung von den Toten", "Jüngstes Gericht", "Maria Himmelfahrt" etc. keine Lügengebäude von im Wahn Befangenen? Wo haben die Christen Grenzen des Anstandes gegen die Juden, gegen die Inkas und Mayas und alle anderen gekannt, gegen die sie Massenmorde verübten ...? Wenn man sich die Liste des Papstes vom 12. März des Jahres 2000 ansieht, indem zum ersten Mal zum Himmel stinkende Verbrechen, Gräueltaten, Bestialitäten und Massenmorde der Christensekte eingestanden wurden, dann kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Christensekte ein Verbrechersyndikat ist. Welches Verbrechersyndikat kann die Christensekte in Bezug auf Verbrechen übertreffen ...?   Wo sind die Grenzen des Anstandes gewahrt, wenn man sein Diebesgut dadurch sichern will, indem man den durch Gerichtsbetrug und illegaler Verhaftung  Bestohlenen öffentlich als "geistig nicht zurechnungsfähig" diffamiert?

 

 

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Man muss nicht auf die Kreuzzüge oder bis nach Ruanda (Afrika) gehen, um festzustellen, dass Christen eine Negativselektion des moralischen Abschaums, nicht nur der Menschheit, sondern aller Kreatur sind. Wie sagte doch der antike römische Kaiser Julian: Selbst Beutejäger unter den Tieren sind anderen Menschen nicht so feindlich gesonnen wie Christen ...?

 

5.  Ablenkung von der eigenen moralischen Verkommenheit und  Hasskriminalität mittels weiteren psychologischen Projektionen, d. h. mit Vorwürfen, die in erster Linie auf den oder die Christen selbst zutreffen, wird weiter gegiftet (Ganovenjargon: der Feind geliebt).

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Grundlage dieses Giftes ist übrigens die christliche Scheinmoral von Selbstlosigkeit, die es ebenso  nicht gibt, wie z. B. Feindesliebe. Das fällt aber Individuen, d. h. Christen, denen die Heuchelei und Perfidie zur ersten Natur geworden sind, nicht auf. Es kommt darauf an, seine persönlichen Ziele mit denen Gemeinwohls zu harmonisieren. Alles andere sind Versuche von Ganoven oder Christen, Moral lehren zu wollen, von der sie nicht die geringste Ahnung haben. Diese Auswürfe der christlichen Hinterfotze sind einmal mehr ein Beweis dafür, wie christliche „Moral“ die soziale Existenz des Menschen völlig vergiftet! Typisch christliche Handlungsweise, die hier auf andere projiziert wird. Die Angeber im Pharaokostüm, die mittels Lüge und Betrug "Hirten", d. h. die Herren der Welt,  spielen möchten und dabei ihre Mitmenschen sich zu Schafen erniedrigen, markieren perfide "Bescheidenheit" und "Demut“ ...  Dem Verfasser wird hier nur die perfide Handlungsweise der Christen, d. h. des moralischen Abschaums aller Kreatur unterstellt (psychologische Projektion). Die Ratten aus der Kanalisation wollen als "Moralapostel" stolzieren, indem sie ihren eigenen Dreck dem Feind, dem Widersacher ihres Verbrechertums, in die Schuhe schieben. Die Besserwisser, die einen Physiker zwangen, seine Erkenntnis, dass die Erde sich um die Sonne drehe zu widerrufen, weil ihr "Gott" anderer Meinung war, die sind "demütig", "selbstlos" und "bescheiden“ ... 

 

Denn die Erde bewegt sich nicht. Wenn sie sich bewegen würde, dann würde sie fallen."(Jesus der Affen und der Christen Christ, Der Dialog mit dem Erlöser)

 

Hätte so eine Verbrechermemme, die so etwas sagt, nicht allen Grund bescheiden zu sein? Doch diese Verbrechermemme will als "Gott" stolzieren ....! Das ist die "göttliche Weisheit" der im Wahn Befangenen, wie sich die hier oft zitierte christliche Verbrechermemme ausdrückt ...!  Die Überlegenheit, welche der Christ sich durch seinen Glauben stehlen will (z. B. sich selbst zum "Hirten" zu erheben und seine lieben Mitmenschen zu "Schafen" zu degradieren) ist nur ein Größenwahnsinn, der keine Grenzen menschlichen Anstandes kennt. Da die Wirklichkeit andere Größenverhältnisse lehrt, schlägt der Christ mit Perfidie, insbesondere mit psychologischen Projektionen, giftig um sich.

 

 

Einstweilen halten wir also fest:

a) Es werden Handlungen des sozialen Fortschrittes (der freiwilligen Sterbehilfe) als Straftaten beharrlich gelogen und bestraft, was nicht zu bestrafen, sondern zu loben ist und

 

b) tatsächlich verübte Straftaten: 1.) der Rechtsbeugung (etwas entgegen dem Gesetz zu verfolgen, Freiheitsberaubung) 2.) weitere Taten, die Straftaten sind, z. B. permanente falsche Anschuldigung oder auch 3.) der Beleidigung (öffentliches Bezweifeln der Unzurechnungsfähigkeit, obendrein noch durch einen Nichtmediziner) nicht bestraft.

 

Fassen wir also die Verbrechen der christlichen Sektenrepublik Deutschland unter Verwendung  der Justiz zu Verbrechen gegen den Initiator der Sterbehilfe  in Deutschland nach dem Weltkrieg II und Kritiker des Christentums zugunsten der Christensekte zusammen:

 

1.) Das Hassverbrechen wegen angeblicher Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung wurde - wie bei christlichen Hassverbrechen üblich - wider besseres Wissen fabriziert.  Nachdem die billige Tarnung christlichen Terrors (Verbrechen) gegen den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland nach dem Weltkrieg II mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung nicht zu dem  gewünschten Ergebnis  führte, den Betreffenden solange in Haft zu halten, bis die Christen in der DGHS eine dauerhafte Okkupation gedeichselt haben, wurde die Gefahrstoffverordnung als kriminelle Tarnung für ein illegales Kidnapping  fabriziert.  Wider besseres Wissen wurde der Initiator der Sterbehilfe in Deutschland verhaftet, d. h. gekidnappt.

 

2.) Sogar, wenn  die christlichen Lügen gegen den Initiator der Sterbehilfe in Deutschland zutreffend gewesen wären, dann hätten sämtliche so genannte "Zeugen" ein Zeugnisverweigerungsrecht wegen Beihilfe zu den angeblichen  Straftaten des Initiators der Sterbehilfe in Deutschland gehabt. Dies würde auch auf angebliche  Steuerhinterziehung zutreffen. Darauf hätten die  "Zeugen"  sogar hingewiesen werden müssen. Nichts dergleichen geschah. Die "Ermittlungen wurden von vornherein gemäß der verbrecherischen Natur der christlichen Verbrechersekte geführt.

 

3.) Die Höchstdauer für U-Häftlinge wurde um das Doppelte überschritten und daraus von den christlichen Hassratten noch politisches Kapital geschlagen.

 

4.) Der Gerichtsbetrug, mit welchen sich der christliche Hassverbrecher ein Millionenvermögen in Verfügung brachte, wurde nicht verfolgt.

 

5) Straftaten der falschen wie gehässigen Anschuldigung (von wissentlich falscher Anschuldigung der Veruntreuung von Vereinsgeldern und angeblicher geistiger Unzurechnungsfähigkeit) zum Nachteil des Initiators der Sterbehilfe in Deutschland wurden von der christlichen Verbrecherrepublik Deutschland  nicht verfolgt.

 

6.) Der deutsche Staat hätte bei Zutreffen der Beschuldigungen, was nicht der Fall ist, obendrein kein Recht einer Anklage gehabt. Als  Bestandteil eines organisierten Verbrechens (Christensekte) konstituiert er ein Notwehrrecht seiner Bürger gegen sich selbst.

 

Es kann ja jeder einmal nachweisen, dass diese Hassverbrechen die zumindest 2000 Jahre mimenden christlichen "Unschuldslämmer" und "Märtyrer"  nicht verübt haben, d. h., dass die  christlichen Hassratten  und die von ihnen programmierten deutschen sich Roboter im Rahmen des Gesetzes gehalten hätten. Auf diesen Nachweis steht noch immer eine Belohnung von 50.000€. Niemand konnte dies allerdings bis heute! Bei der Gier nach "Finanzpolster" der Christen hätten die sich bestimmt niemals 50.000€ entgehen lassen ...  Donnerwetter, was muss man doch für ein jämmerlicher Wurm und/oder Rohrkrepierer sein, sich von Hassratten zu Hassverbrechen programmieren zu lassen ...!


Fazit: Christentum war, ist und wird immer sein Verbrechertum!

 


Siehe auch: Warum die heutige DGHS so verächtlich ist.

 

  

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